Der Baselbieter Landrat will die 2006 eingeführte Lohnmeldepflicht für Arbeitgeber wieder streichen: Er hat am Donnerstag eine entsprechende Motion eines FDP-Landrats an die Regierung überwiesen. Diese hatte sich zur Entgegennahme bereit erklärt.
Das Baselbieter Steuergesetz verpflichtet Arbeitgeber, für ihre Arbeitnehmer jährlich einen Ausweis über Lohn und andere Bezüge zu erstellen und der Steuerverwaltung einzureichen. Dasselbe gilt für Renten und ähnliches. Die Einführung dieser Pflicht habe keine positiven Wirkungen gebracht, hingegen den bürokratischen Aufwand für die Wirtschaft erhöht, befand der Motionär.
Finanzdirektor Anton Lauber sagte, von der Lohnmeldepflicht seien Mehreinnahmen von 10 bis 20 Millionen Franken erwartet worden. Tatsächlich seien es aber ungefähr 3 Millionen. Zudem habe der Kanton keine Handhabe zur Durchsetzung der Pflicht, solange diese nicht gesamtschweizerisch gelte.
Weitere Befürworter des Vorstosses verwiesen darauf, dass Arbeitgeber ja ohnehin Lohnausweise zuhanden ihrer Arbeitnehmer erstellen müssten, die diese dann der Steuererklärung beilegten. Die Meldepflicht sei daher nicht nötig.
Skeptisch waren teilweise die SP und die Grünen. Sie hätten zuerst gerne eine Auslegeordnung gehabt über die Auswirkungen der Meldepflicht. Den Vorstoss wollten sie nur in der Form eines Postulats unterstützen, das die Regierung zur weniger verbindlichen Prüfung des Anliegens verpflichtet hätte.
Schliesslich wurde die Motion aber mit 62 zu 3 Stimmen bei 5 Enthaltungen an die Regierung überwiesen. Die Gegenstimmen kamen aus der Fraktion der Grünen, die Enthaltungen von der SP.