Im Baselbiet sollen künftig die Gemeinden über eine Lockerung der Parkplatzpflicht entscheiden können. Der Landrat sich am Donnerstag in erster Lesung dafür ausgesprochen. Der Kanton soll indes weiterhin Leitplanken vorgeben.
Die baugesetzlichen Vorschriften verlangen heute für jede gebaute Wohneinheit eine bestimmte Anzahl Parkplätze – egal, ob die Bewohner ein Auto haben oder nicht. Derzeit sind gemäss Verordnung pro Wohnung ein Parkplatz sowie 0,3 Besucherparkplätze vorgeschrieben. Werden Plätze nicht bereitgestellt, wird eine Ersatzabgabe fällig.
2013 hatte der Landrat eine Motion der Grünen überwiesen, die eine Gesetzesänderung verlangt. Diese will neue Wohnüberbauungen auch ohne Pflicht-Parkplätze ermöglichen. Die Regierung schlug in der Landratsvorlage mit Verweis auf die Vernehmlassung jedoch vor, dies auf dem Verordnungsweg und nicht auf Gesetzesebene zu regeln.
Weg über Quartierplanverfahren
Angesichts sehr unterschiedlichen Argumentationen sollen Gemeinden gemäss Regierung «tendenziell selber entscheiden», ob sie am Status quo festhalten oder die Regelung der Parkplatzerstellungspflicht lockern wollen. Eine Lockerung soll klaren, kantonal festgelegten Kriterien entsprechen, die an die ursprüngliche Vorlage anlehnen.
Eine Reduktion der Abstellplätze soll gemäss Vorschlag der Regierung im Rahmen von Quartierplanverfahren aufgrund eines Verkehrs- und Mobilitätsgutachtens geschehen können. Dabei müsse eine gute Erreichbarkeit mit dem öffentlichen Verkehr gegeben sein und müssten genügend Abstellplätze für Zweiräder bereitgestellt werden.
Bei Besucherparkplätzen sollen hingegen keine Ausnahmen oder Reduktionen möglich sein. Dies soll einen Ausgleich zwischen den Bedürfnissen der eher urbanen, stadtnahen Gemeinden, die Lockerungen wünschten, und der ländlichen Gemeinden schaffen. Die Anpassung der Verordnung soll zusammen mit den Gemeinden beschlossen werden.
Für stärkere Lockerung
Eine Mehrheit der Fraktionen sprach sich nun bei der ersten Lesung im Landrat für eine stärkere Lockerung der Parkplatzpflicht aus. Der Kanton müssen wegkommen von den starren Zahlen, hiess es etwa seitens der SP. Diese würden die Bau- und Mietkosten erhöhen und das verdichtete Bauen verhindern. Doch als «erster Schritt» tauge der vorgeschlagene Kompromiss.
Schon heute gebe es Ausnahmeregelungen, bemerkte ein Sprecher der CVP/BDP-Fraktion. Deshalb gehe der Vorschlag der Regierung zu wenig weit. Die Fraktion von GLP und G-U argumentierte, dass Parkplätze ein rein lokales Problem seien. Die Gemeinden müsste daher Freiheiten haben und der Kanton müsse sich hier nicht einmischen.
Einen Antrag der GLP lehnte der Landrat mit 62 zu 13 Stimmen bei 6 Enthaltungen indes ab. Mit diesem sollte entgegen dem Vorschlag der Regierung das Raumplanungs- und Baugesetz geändert und die Parkplatzregelung in erster Linie den Gemeinden überlassen werden. Die Gegner bezeichneten den Vorschlag als Schnellschuss.
Verschiedene Parteien bemängelten im Weiteren, dass Lockerungen über Quartierplanverfahren beschlossen werden sollen. Kritisiert wurde auch die vorgesehene Beibehaltung der Besucherparkplatzpflicht.
Die FDP hielt dagegen, dass der Autobestand im Kanton weiterhin steige. Zudem gebe es vor allem in ländlichen Gebieten immer wieder das Problem, dass bei grösseren Überbauungen zu wenig Parkplätze geplant wurden. Daher sprach sie sich zusammen mit der SVP für die Beibehaltung von kantonalen Leitplanken aus. Einen Entscheid fällt der Landrat erst in zweiter Lesung.