Baselbieter Gemeinden sollen die Kompetenz erhalten, Regelungen zu Abstellplätzen für Motorfahrzeuge zu erlassen, die von den kantonalen Vorgaben abweichen. Der Landrat hat am Donnerstag einen entsprechenden Vorstoss der CVP/BDP-Fraktion an die Regierung überwiesen.
Der Landrat überwies die Motion mit 49 zu 26 Stimmen. Gegen die Überweisung waren Teile der SVP- und FDP-Fraktionen.
Konkret verlangt der Vorstoss eine Änderung des Raumplanungs- und Baugesetzes. Gemeinden sollen gestützt auf ein Verkehrs- und Mobilitätsgutachten für gewisse Nutzungszonen für Wohnbauten abweichende Regelungen zu den kantonalen Vorgaben erlassen können. Die Bedürfnisse der stadtnahen und der ländlichen Gemeinden seien bezüglich der Parkplatzpflicht sehr unterschiedlich.
Die Regierung hatte den Vorstoss abgelehnt. Die nun beantragte Gesetzesänderung sei schon vor kurzem im Rahmen eines anderen Vorstosses in der landrätlichen Bau- und Planungskommission diskutiert worden und habe dort keine Mehrheit gefunden. Zudem sei ein Auftrag des Landrats für eine Lockerung der Parkplatzpflicht hängig, weshalb die Regierung die neue Motion nicht als zweckmässig ansehe.
Im Dezember hatte der Landrat eine Vorlage verabschiedet, wonach die Gemeinden künftig selber über eine Lockerung der Parkplatzpflicht entscheiden können. Der Landrat entschied indes damals, dass die Lockerung klaren, kantonal festgelegten Kriterien entsprechen müsse, welche die Regierung in einer Verordnung vorgeben müsse.
Die Anpassung der Verordnung will die Regierung zusammen mit den Gemeinden ausarbeiten. Eine Reduktion der Abstellplätze soll nur im Rahmen von Quartierplanverfahren geschehen. Dabei müsse eine gute Erreichbarkeit mit dem öffentlichen Verkehr gegeben sein und es müssten genügend Abstellplätze für Zweiräder bereitgestellt werden.