Baselbieter Landratskommission für lockereren Kündigungschutz

Zwei rechtsbürgerliche Initiativen für Veränderungen in der Personalpolitik beim Kanton Basel-Landschaft haben von der Personalkommission des Landrats etwas mehr Sukkurs bekommen als von der Regierung: Die eine wird knapp unterstützt, die andere abgelehnt.

Zwei rechtsbürgerliche Initiativen für Veränderungen in der Personalpolitik beim Kanton Basel-Landschaft haben von der Personalkommission des Landrats etwas mehr Sukkurs bekommen als von der Regierung: Die eine wird knapp unterstützt, die andere abgelehnt.

Die Verfassungsinitiative «für eine vernünftige staatliche Personalpolitik» und die Gesetzesinitiative «für einen effizienten und flexiblen Staatsapparat» stammen aus der Küche der Liga Baselbieter Steuerzahler, die bei der Wirtschaftskammer Baselland angesiedelt ist.

Die Gesetzesinitiative fordert eine Reihe von Änderungen im Personalwesen des Kantons sowie kurzfristige Massnahmen zur Entlastung des Staatshaushalts. Der Landrat hatte sie für teilweise ungültig erklärt, da sie teils der Kantonsverfassung widerspreche. Die Regierung lehnt sie als unnötig respektive nicht sinnvoll ab.

Löhne tabu

Angesichts der Widerstände hatte die Liga die Verfassungsinitiative nachgeschoben, welche die Lohnentwicklung beim Staatspersonal auf die Index-Teuerung beschränken und dem Landrat die Zuständigkeit für Besoldung, Pensionen und Ruhegehälter entziehen will. Auch das lehnt die Regierung ab. Dem Nein schloss sich die Personalkommission jetzt an.

Die vorgeschlagene Kompetenzverschiebung sei bei den Besoldungen «systemfremd und nicht praktikabel», schreibt die Kommission in ihrem am Mittwoch publizierten Bericht. Ihre Ablehnungsempfehlung beschloss sie mit fünf gegen null Stimmen bei zwei Enthaltungen.

Bei der Gesetzesinitiative ist derweil nur über die gültigen Teile abzustimmen. Hierzu setzte sich die Rechte in der Personalkommission knapp mit fünf gegen vier Stimmen für eine Zustimmungsempfehlung durch. Im Wesentlichen geht es um eine Lockerung des Kündigungsschutzes.

Kündigungsschutz

Die Personalkommissions-Mehrheit kritisiert, auch mit der geplanten Gesetzesrevision bleibe das Kantonspersonal faktisch unkündbar, und fordert einen Verweis auf das Obligationenrecht (OR). Der Minderheit reichen die nationalen OR-Vorgaben nicht, da Kantonsangestellte mit sensiblen Aufgaben betraut und öffentlicher Kritik ausgesetzt seien.

Für die beiden Volksbegehren hatte die Regierung unlängst die Verlängerung der Behandlungsfrist bis Mitte 2019 beantragt. Grund dafür ist, dass derzeit auch noch um eine Personalgesetz-Revision gerungen wird, bei der teils dieselben Punkte mit denselben Fronten umstritten sind.

Auch dabei hatte eine gleich knappe Mehrheit der Personalkommission eine Lockerung des Kündigungsschutzes verlangt, die mit der Anlehnung ans OR über die Regierungsvorschläge hinausgeht. In der ersten Lesung hat der Landrat dies vergangene Woche jedoch mit 42 gegen 41 Stimmen abgelehnt.

Damit ist für Spannung gesorgt bei der zweiten Lesung am 9. Februar. Auf der Traktandenliste des Parlaments stehen dann auch die beiden Initiativen, dies mit den Kommissionsberichten sowie der Fristverlängerung.

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