Im Baselbiet sollen Garagen, deren Ausfahrt direkt auf die Strasse führt, weiterhin mindestens fünf Meter vom Strassenrand entfernt sein. Die landrätliche Bau- und Raumplanungskommission empfiehlt dem Parlament, eine Vorlage für eine weniger strikte Lösung abzulehnen.
Die Regierungsvorlage zur Änderung des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes geht auf eine FDP-Motion zurück, die der Landrat 2009 überwiesen hatte. Sofern die Sicherheit gewährleistet ist, sollen Garagen neu direkt an die Baulinie gebaut werden dürfen. Dies bringt Grundeigentümern Vorteile.
Die Kommission empfiehlt nun aber laut ihrem am Dienstag publizierten Bericht mit 7 gegen 5 Stimmen, die Vorlage abzulehnen. Die Mehrheit sei mit zwei unterschiedlichen Positionen zusammen gekommen: Die einen hielten das Problem für zu klein für eine Volksabstimmung über eine Gesetzesänderung, und die anderen fürchteten Nachteile für den Langsamverkehr.