Die Baselbieter Landratspräsidentin Daniela Gaugler (SVP) will den Entscheid des Bauinspektorats zu einem von ihr betriebenen Bed&Breakfast-Betrieb (B&B) in der Lausener Gewerbezone anfechten. Das Amt der Landratspräsidentin will die seit Wochen unter Beschuss stehende Politikerin weiter ausüben.
Über das, «was jetzt Verfahrensgegenstand ist», seien Kanton und Gemeinde informiert gewesen, schreibt Gaugler in einer Mitteilung vom Montag. Ein B&B-Betrieb in einer Gewerbezone sei im Kanton Baselland nichts Aussergewöhnliches. Es stelle sich lediglich die Frage, wie lange ein Gast in einer Unterkunft verweilen dürfe.
Gaugler schreibt weiter, in den letzten Jahren seien in der Liegenschaft mehrere Wohnungen bewilligt worden. Es sei nun juristisch abzuklären, ob und unter welchen Voraussetzungen solche Bewilligungen nachträglich abgeändert werden können.
Gaugler und ihr Ehemann Christoph wollen den Entscheid des Bauinspektorats an die Baurekurskommission weiterziehen. Die Behörden hatten vergangenen Woche bekannt gegeben, dass der Entscheid ergangen sei. Der Inhalt des Entscheids wurde bisher aber weder von den Behörden noch vom Ehepaar Gaugler veröffentlicht.
Gaugler schreibt weiter, niemand sei geschädigt worden. Deshalb sehe sie keine Veranlassung zu weiteren Konsequenzen. Medien hatten dem Ehepaar Gaugler vorgeworfen, mit ihrem Betrieb möglicherweise Zonenvorschriften verletzt zu haben.