Baselbieter Landratsvorlagen sollen auf Finanzfolgen geprüft werden

Vorlagen, die an den Baselbieter Landrat gehen, sollen künftig einer Vorprüfung auf finanzielle Folgen unterzogen werden: Die Baselbieter Regierung beantragt dem Landrat eine entsprechende Änderung des Finanzhaushaltsgesetzes. Die Prüfung soll dabei in die Kompetenz der Finanzdirektion fallen.

Vorlagen, die an den Baselbieter Landrat gehen, sollen künftig einer Vorprüfung auf finanzielle Folgen unterzogen werden: Die Baselbieter Regierung beantragt dem Landrat eine entsprechende Änderung des Finanzhaushaltsgesetzes. Die Prüfung soll dabei in die Kompetenz der Finanzdirektion fallen.

Gemäss dem am Mittwoch vorgelegten Entwurf für die Anpassung des Finanzhaushaltsgesetzes soll die Finanzdirektion künftig alle Vorlagen an den Landrat, die finanzielle Folgen auslösen können, auf ihre finanzielle und wirtschaftliche Tragweite prüfen. Dasselbe soll für Planungsgberichte gelten.

Die Prüfung soll im Zuge eines Mitberichts erfolgen und sich «auf die wesentlichen materiellen Grundsätze der Haushaltsführung sowie auf die Einhaltung der Kompetenzordnung und der Planungsprozesse» erstrecken. Investitionen müsste die Finanzdirektion bei der Neuaufnahme ins Investitionsprogramm als auch beim Kreditantrag prüfen.

Wie die Regierung präzisiert, würden dabei finanzwirksame Anträge auf Einhaltung der finanzrechtlichen Normen in Verfassung, Finanzhaushaltsgesetz, Finanzplanung, Budget und weiteren Erlassen geprüft. Dies umfasse auch das «Preisschild», die Finanzkompetenzen, die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und Lösungsvarianten.

Die politische Beurteilung sei indes nicht Teil der Prüfung, hält die Regierung fest; diese obliege der Gesamtregierung. Das Ergebnis der Prüfung soll in der Vorlage mit einem Vermerk darüber festgehalten werden, ob die Grundsätze der Haushaltsführung und die Kompetenzordnung eingehalten sind oder nicht.

Eine ähnliche Regelung, wie sie die Regierung vorschlägt, kennt bereits der Nachbarkanton Basel-Stadt. Mit der Vorlage kommt die Regierung nun einem Auftrag des Landrats nach, der im Februar mit 57 zu 20 Stimmen eine entsprechende Motion der SVP an sie überwiesen hatte.

In einer Anhörung bei den Parteien und der Liga der Baselbieter Steuerzahler sprach sich die SP gegen die Vorlage aus. Sie erachtet sie als überflüssig, da bestehende Bestimmungen das Anliegen schon abdeckten, und befürchtet bürokratischen Mehraufwand.

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