Der Baselbieter Landrat will etwas gegen die „Plakatflut“ vor Wahlen tun: Er hat am Donnerstag eine Motion an die Regierung überwiesen, die eine kantonale Regelung zumindest der Aushangdauer verlangt – etwa mit einer Beschränkung auf sechs Wochen vor dem Wahltermin.
Der Beschluss fiel nach leidenschaftlicher Debatte mit 43 zu 35 Stimmen. Die Motion war von einer CVP-Landrätin nach den Landratswahlen vom März eingereicht worden, da die stark gewachsene Zahl von Plakaten und die frühe Aushängung in der Öffentlichkeit Kritik ausgelöst habe. Negative Reaktionen gab es auch bei den nationalen Wahlen vom Oktober.
Die Gegner wandten nebst anderem ein, dass das Gesetz unnötig sei und das Problem stattdessen mit einem „Gentlemans’s Agreement“ unter den Parteien gelöst werden solle. Die Plakatierung sei Teil der politischen Kultur, und eine Regelung könnte auf privatem Grund umgangen werden. Die Einwände blieben indes erfolglos.