Der Kanton Baselland soll dem Konkordat über private Sicherheitsdienstleistungen nicht beitreten, dessen Regelungen dafür aber ins Polizeigesetz schreiben: Dies beantragt die Justiz- und Sicherheitskommission (JSK) dem Landrat.
Das Konkordat sei wegen des Binnenmarktgesetzes «nutzlos», weil so Sicherheitsfirmen im Baselbiet arbeiten könnten, welche nur die Vorschriften ihres Sitzkantons erfüllen, auch wenn jener keine Mindestanforderungen kennt, kritisiert die JSK in ihrem am Samstag publizierten Bericht. Auch beschneide das Freizügigkeitsabkommen mit der EU die Wirkung.
Inhaltlich sei die JSK zwar einverstanden, formal gehe sie aber einen anderen Weg. Sie äusserte zudem «generelles Unbehagen gegenüber Konkordaten», weil das Parlament bei solchen jeweils nur Ja oder Nein sagen, aber keinerlei Änderungen anbringen könne. Auch seien nachträgliche Änderungen nur schwerfällig zu bewerkstelligen.
Die Kommission fordert, statt dem Konkordat beizutreten identische Regelungen ins kantonale Polizeigesetz aufzunehmen, das derzeit gerade revidiert wird. Die JSK hatte eine entsprechende Formulierung bei der Sicherheitsdirektion bestellt und bereits für gut befunden. Sicherheitsdirektor Isaac Reber bevorzuge dennoch das Konkordat.
Die JSK beschloss mit 9 gegen 4 Stimmen, nicht beizutreten und die Substanz des Konkordates ins Polizeigesetz zu schreiben. Beim Konkordat abseits stünden bisher die Innerschweizer Kantone und der Aargau. Der baselstädtische Grosse Rat hat dem Beitritt im Juni 2012 zugestimmt – hauchdünn mit 45 gegen 44 Stimmen.