Die Baselbieter Parlamentsreform ist einen Schritt weiter: Die Regierung hat die Vorlage nach der Vernehmlassung am Dienstag an den Landrat weitergeleitet.
Der Landrat hatte die Durchführung der Reform im Februar 2011 beschlossen. Die Vorlage beinhaltet nun die nötigen Gesetzes- und Dekretsanpassungen. Gewichtigste Neuerung ist die Schaffung eines zweiten Vizepräsidiums und einer Geschäftsleitung des Landrats, wie aus einer Regierungsmitteilung hervorgeht.
Hinzu kommt eine Reihe von Massnahmen zur Effizienzsteigerung im Rat, so etwa eine Drei-Monats-Frist zur Beantwortung von Interpellationen oder ein neuer Rhythmus für die Fragestunde. Ausserdem werden die Fraktionsentschädigungen um je 5000 Franken auf 15’000 Franken pro Jahr erhöht.
Mit der gleichen Vorlage neu geregelt werden sollen die Steuerung und Kontrolle der Beteiligungen des Kantons. So soll die Regierung für öffentlich-rechtliche Körperschaften und Anstalten oder vom Kanton beherrschte privatrechtliche Institutionen Eigentümerstrategien festlegen und gegenüber dem Landrat mit Beteiligungsberichten Rechenschaft ablegen.