Baselbieter Regierung bringt Schwarze Liste-Gesetz und lehnt es ab

Für eine „schwarze Liste“ säumiger Zahler bei den Krankenkassenprämien hat die Baselbieter Regierung am Mittwoch, wie vom Landrat 2011 bestellt, eine Rechtsgrundlage vorgelegt. Sie lehnt die Einführung aber ab, weil das zu teuer sei und wenig bringe.

Für eine „schwarze Liste“ säumiger Zahler bei den Krankenkassenprämien hat die Baselbieter Regierung am Mittwoch, wie vom Landrat 2011 bestellt, eine Rechtsgrundlage vorgelegt. Sie lehnt die Einführung aber ab, weil das zu teuer sei und wenig bringe.

Das Parlament hatte damals die umstrittene Frage der „schwarzen Liste“ aus dem kantonalen Einführungsgesetz zum eidgenössischen Krankenversicherungsgesetz ausgeklammert, das neue Bundesregeln zu Versicherungsleistungen bei Prämienausständen brachte. Von der Regierung hatte es dabei eine separate Vorlage bestellt – eigentlich bis Mitte 2012.

Gemäss dem nun vorgelegten Text würden Versicherte angeprangert, welche ihre Prämienpflicht trotz Betreibung nicht nachkommen, konkret wenn die Kasse ein Fortsetzungsbegehren stellt. Das Bundesrecht lässt eine solche „schwarze Liste“ zu. Wer darauf steht, bekommt keine Leistungen vergütet, ausser für Notfallbehandlungen.

Gemäss Regierung erfordert das Führen der Liste eine Vollstelle für rund 100’000 Franken im Jahr. Die Betriebskosten schätzt sie auf 45’000 Franken pro Jahr. Dazu kämen einmalige Einrichtungskosten von 200’000 Franken. Diesem Aufwand stehe aber eine „ungewisse Wirkung“ gegenüber: Es sei offen, wie das die Zahlungsmoral beeinflusst.

Überdies gebe es Unklarheiten, etwa zur Abgrenzung von Notfällen – konsultieren Ärzte oder Spitäler die Liste nicht, bevor sie jemanden behandeln, riskieren sie, auf Kosten sitzenzubleiben. Eine „schwarze Liste“ sei zwar Druckmittel und Signal, doch wegen deren unsicheren Wirkung hätten bisher erst neun Kantone eine solche eingeführt.

Die Regierung sieht sich angesichts der Vernehmlassungsantworten in ihrer Skepsis bestätigt. Sie bezweifelt zudem, dass die Krankenkassen Mutationen immer rechtzeitig und korrekt mitteilen, und dann würden Versicherten trotz der Zahlung ihrer Prämienschulden medizinische Leistungen ungerechtfertigt vorenthalten.

Die Regierung legt deshalb zwar die bestellte Gesetzesrevision vor, beantragt aber gleichzietig dem Landrat, sie abzulehnen, also doch auf die „schwarzen Listen“ zu verzichten.

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