Baselbieter Regierung fordert Überarbeitung des Lehrplans 21

Die Baselbieter Regierung lehnt den Entwurf des Lehrplans 21 ab. Sie fordert von der Deutschschweizerischen Erziehungsdirektorenkonferenz (D-EDK) eine Überarbeitung, wie sie am Dienstag mitteilte: Der Lehrplan müsse deutlich verständlicher, als Erlass einer Behörde ausgestaltet und im Umfang kürzer werden.

Die Baselbieter Regierung lehnt den Entwurf des Lehrplans 21 ab. Sie fordert von der Deutschschweizerischen Erziehungsdirektorenkonferenz (D-EDK) eine Überarbeitung, wie sie am Dienstag mitteilte: Der Lehrplan müsse deutlich verständlicher, als Erlass einer Behörde ausgestaltet und im Umfang kürzer werden.

Mit ihrer Konsultationsantwort an die D-EDK nimmt die Regierung Ergebnisse einer Vernehmlassung im Kanton auf. Die dabei vorgebrachten Vorbehalte gewichtet sie «als zum Teil gravierend». Gegenüber der Erziehungsdirektorenkonferenz listet sie nun neun Anliegen zur Überarbeitung des Lehrplanentwurfs auf.

Von Verständlichkeit bis Wirtschaftsbezug

So müsse der Lehrplan als öffentlicher Bildungsauftrag verständlicher gefasst und auf einen praxistauglichen Umfang gekürzt werden. Im Hinblick auf unterschiedliche weiterführende Angebote seien nicht nur Mindestansprüche festzulegen, und diese müssten zudem generell auf ihre tatsächliche Erreichbarkeit hin überprüft werden.

Wissen und Verstehen seien sodann als Voraussetzung von Kompetenz hervorzuheben. und der Bildungsauftrag des zweijährigen Kindergartens müsse geklärt werden. Ferner sei die Entwicklung von Haltungen von der Schule zu unterstützen; diese sollten aber nicht inhaltlich zu eng bestimmt werden.

Fächerübergreifende Themen seien zudem in den Fachbereichen zu verorten und nicht als Zusatz zu verstehen. Und der Kompetenzaufbau im Bereich «Räume, Zeiten, Gesellschaften» (RZG) müsse überarbeitet werden, wobei die Felder Geschichte und Geographie konsequent zu verzahnen seien.

Schliesslich fordert die Regierung, dass die berufliche Orientierung stärker mit Bezug zu einem differenzierten Bild der Wirtschaft verbunden werde. Die duale Berufsbildung müsse im Lehrplan mit ihren attraktiven Möglichkeit und ihrer Durchlässigkeit zu anderen Laufbahnen präsent sein.

Überarbeitungen angeregt auch von Basel-Stadt

Soll die Inkraftsetzung im Kanton Baselland rechtzeitig erfolgen, müsse der Lehrplanentwurf bis Herbst 2014 überarbeitet sein, hält die Regierung weiter fest. Denn die Regierung will wegen der Einführung der 6. Klasse auf das Schuljahr 2015/2016 hin den Lehrplan 21 bis dahin in Kraft setzen.

Dass es von grosser Wichtigkeit sei, dass der beschlossene Zeitplan eingehalten und der Lehrplan 21 im Herbst 2014 vorliege, hat am Dienstag in einer Mitteilung auch die Regierung des Kantons Basel-Stadt festgehalten. Sie habe in der Vernehmlassung bei der EDK zudem einige inhaltliche Vorbehalte angebracht und eine Überarbeitung angeregt.

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