Baselbieter Regierung fordert von ehemaligen Mitgliedern die Entschädigungen zurück

In der Baselbieter Honorar-Affäre sollen vier Magistratspersonen zur Kasse gebeten werden: Die Regierung will von ihnen Rückforderungen für nicht korrekt abgerechnete Entschädigungen erheben.

Geriet in der Honorar-Affäre in den Fokus: Alt Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP). (Bild: Hans-Jörg Walter)

In der Baselbieter Honorar-Affäre sollen vier Magistratspersonen zur Kasse gebeten werden: Die Regierung will von ihnen Rückforderungen für nicht korrekt abgerechnete Entschädigungen erheben.

Die Honorar-Affäre im Baselbiet bleibt nicht ohne Folgen: Wie die Regierung am Mittwoch mitteilt, erhebt sie von vier Magistratspersonen eine Rückforderung für nicht korrekt abgerechnete Entschädigungen.

Von den amtierenden Regierungsmitgliedern ist als einziger Bildungsdirektor Urs Wüthrich (SP) von einer Rückforderung betroffen. Dieser steht der Rückforderung jedoch skeptisch gegenüber. Dazu kommen Adrian Ballmer (FDP) und der inzwischen verstorbene Peter Zwick (CVP) als ehemalige Regierungsmitglieder sowie alt Landschreiber Walter Mundschin.

Grundlage für die Rückforderungen bildet ein Gutachten des emeritierten Rechtsprofessors Enrico Riva. Diesen hatte die Baselbieter Regierung beauftragt, Entschädigungen, Sitzungsgelder und Spesen unter die Lupe zu nehmen. Die Regierung veröffentlichte am Mittwoch Rivas Gutachten auf der Homepage des Kantons.

Höhe der Rückforderung unklar

Über die Höhe der Rückforderungen machte die Regierung am Mittwoch noch keine Angaben. Die Betroffenen seien schriftlich informiert worden; sie sollen in einem nächsten Schritt ausführlich angehört werden, heisst es in der Mitteilung. Nach dieser Anhörung will die Regierung definitiv entscheiden, ob und wie viel Geld sie zurückverlangen und ob sie die Forderungen nötigenfalls einklagen will.

In der im Dezember 2013 publik gewordenen Honorar-Affäre geht es um unkorrekte Abrechnungen von Entschädigungen aus Verwaltungsmandaten durch Regierungsmitglieder und Chefbeamte der Kantonsverwaltung. Der Staatskasse sollen dadurch seit 2008 mindestens 320’000 Franken entgangen sein.

Strafverfahren hängig

Die Regierung hält in ihrer Mitteilung ausdrücklich fest, dass eine Rückforderung in keiner Weise bedeute, dass die Betroffenen strafbar gehandelt hätten. Für die Strafbarkeit gälten andere Voraussetzungen als für die Pflicht zur Herausgabe bezogener Honorare.

Ob in der Honorar-Affäre allenfalls strafrechtliche Tatbestände vorliegen, ist noch offen. Die Untersuchung durch den Zürcher Staatsanwalt Hans Maurer ist nach wie vor im Gang. Ausgelöst wurde sie durch die Regierung selbst, die im Dezember 2013 vorsorglich Strafanzeige eingereicht hatte.

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Das Gutachten von Enrico Riva zum Nachlesen. Alles zur Honorar-Affäre in der Übersicht im Dossier.

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