Die Baselbieter Regierung will das Initiativrecht auf kommunaler Ebene in allen Gemeinden ermöglichen: Sie hat dazu am Dienstag eine Teilrevision des Gemeindegesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Anstoss gegeben hatte eine vom Landrat überwiesene SP-Motion.
Initiativen auf Gemeindeebene sind derzeit im Kanton Baselland nur in jenen Gemeinden möglich, die einen Einwohnerrat haben. Die Motion verlangte, dass dies auch in Gemeinden mit Gemeindeversammlung möglich werden soll. Die Revision würde den Gemeinden erlauben, das kommunale Initiativrecht in ihre Gemeindeordnungen aufzunehmen.
Die formellen Details für Volksinitiative in Gemeindeangelegenheiten entsprechen denjenigen der bereits bestehenden Initiativmöglichkeit in Gemeinden mit Einwohnerrat, teilte die Regierung weiter mit. Die Vorlage sei für Kanton und Gemeinden kostenneutral.
Damit im Übrigen eine Gemeindeversammlung nicht abschliessend die Einführung des Initiativrechts verhindern kann, sieht der Gesetzesentwurf für alle Gemeinden eine separate „Initiative zur Einführung des Initiativrechts“ vor. Diese Einführungsinitiative ist analog zur geltenden Initiative zur Einführung des Einwohnerrats geregelt.
Im Landrat war die Motion für die Neuerung im März mit 52 zu 24 Stimmen deutlich überwiesen worden. Dagegen gewehrt hatten sich Teile von CVP, SVP und FDP.