Die Baselbieter Regierung will die Ausweitung der Schulsozialarbeit auf die Primarstufe ermöglichen. Deren Einführung soll jedoch für die Gemeinden als Schulträger freiwillig sein. Die Vorlage dazu geht nun in die Vernehmlassung.
Die Regierung will eine bedarfsgerechte Schulsozialarbeit im Bildungsgesetz festschreiben, wie sie am Mittwoch mitteilte. Bislang sieht das Gesetz keine Übertragung dieser seit Mitte 2003 enthaltenen Aufgabe vor.
Neu soll der Kanton die Schulsozialarbeit der Sekundarstufe an die Gemeinden übertragen dürfen. Diese wiederum sollen die Primar-Schulsozialarbeit an den Kanton delegieren dürfen, was zu kleine Pensen verhindern soll. Zudem sollen Kanton und Gemeinden diese Aufgabe auch an private Organisationen auslagern dürfen.