Die Baselbieter Regierung empfiehlt die Volksinitiative „Für einen sicheren und sauberen Strom – 100% Zukunft ohne Atomstrom“ der Grünen zur Ablehnung. Das formulierte Begehren sei mit übergeordnetem Recht nicht kompatibel, teilte sie am Dienstag mit.
Die Initiative will die kantonalen Energieversorger verpflichten, bis 2030 mindestens 80 Prozent der an die Endkundschaft verkauften Energie aus erneuerbaren Quellen zu beschaffen. Stattdessen stellt sich die Regierung hinter die Energiestrategie 2050 des Bundes, welche die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen beibehalte.
Die Regierung beruft sich auf ein Gutachten von Professor Hans Rudolf Trüeb von der Uni Zürich: Die Forderungen der Initiative stünden Grundsätzen des Bundesrechts diametral entgegen, und sie verletzten neben dem Schweizer Stromversorgungs-, dem Kernenergie-, dem Energiegesetz auch die Wirtschaftsfreiheit.
Die Initiative kollidiere ferner mit internationalem Handelsrecht und kantonalem Beschaffungsrecht, zitiert die Regierung das Gutachten weiter. In einem liberalisierten Strommarkt wie in der Schweiz entscheide der Endverbraucher über die Herkunft seines Stroms, nicht der regionale Versorger als Netzbetreiber.
Die Grünen hatten ihre Initiative im September 2011 mit 2316 Unterschriften eingereicht. Sie gibt den Unternehmen die Umstellung auf die vollständige Versorgung aus erneuerbaren Quellen als anzustrebendes Ziel vor. Sie enthält einen neuen Paragrafen mit drei Abschnitten für das kantonale Energiegesetz.
Der Zieltermin ist zwar auch für die Initianten ehrgeizig, aber mit Wasser, Sonne, Wind, Biomasse und Erdwärme machbar. Die Grünen argumentierten auch ökonomisch: Atomstrom werde deutlich teurer, und erneuerbare Energien könnten bis zu 4000 neue Arbeitsplätze allein ins Baselbiet bringen.