Die Baselbieter Regierung will die Baugesuchs-Anzeigepflicht im Raumplanungs- und Baugesetz nicht ausweiten. Sie hat am Mittwoch eine Vorlage als Umsetzung einer 2010 überwiesenen FDP-Motion publiziert, aber gleichzeitig beim Landrat deren Ablehnung beantragt.
Die Vorlage umfasst einen einzigen Paragraphen: Der Gemeinderat müsste jeweils die Eigentümerschaft der Nachbarparzellen in einem Abstand von fünf Metern zur Grenze des Baugrundstücks über die öffentliche Auflage eines Bauprojektes per Einschreiben oder sonstwie direkt informieren.
Bisher sind nur direkt angrenzende Nachbarn zu informieren. Mit der Neuerung wären auch Nachbarn zu informieren, deren Areale auf der anderen Seite eines schmalen Weges oder einen kleinen Strasse liegen.
Der administrative und finanzielle Aufwand für Bauwillige und Behörden ist jedoch der Regierung zu gross. Die alte Regelung habe kaum Diskussionen ausgelöst. Und man wolle ja tendenziell den Regelwald eher lichten. Überdies drohten neue Einsprachen wegen Verfahrensfehlern.