Im Kanton Baselland soll der Pendlerabzug bei den Kantonssteuern auf 3000 Franken beschränkt werden. Die Regierung will trotz Kritik in der Vernehmlassung daran festhalten, wie sie am Mittwoch mitteilte. Sie hat die entsprechende Änderung des Steuergesetzes an den Landrat überwiesen.
Mit den 3000 Franken will die Baselbieter Regierung jene Limite übernehmen, die der Bund bei der direkten Bundessteuer für den Abzug von Fahrtkosten für den Arbeitsweg festgelegt hatte. Sie erhofft sich dadurch Mehreinnahmen von rund 10 Millionen Franken pro Jahr. Betroffen sind gemäss Vorlage rund 16’000 Berufstätige.
Bei den direkten Bundessteuern wird der Fahrkostenabzug bereits ab dem laufenden Jahr auf 3000 Franken begrenzt. Dabei handelt es sich um eine der Massnahmen, mit welchen der Bahninfrastrukturfonds (Fabi) gespiesen wird.
Selbstbehalt für Krankheitskosten
Mit der Änderung des Steuergesetzes will die Regierung im Weiteren auch einen Selbstbehalt von Krankheits- und Unfallkosten von fünf Prozent einführen. Dadurch sollen rund 15 Millionen Franken zusätzlich in die Kantonskasse fliessen.
Dieser Selbstbehalt war schon Bestandteil des Entlastungspaketes 12/15 gewesen, wurde vom Stimmvolk jedoch abgelehnt. 2013 stellte ihn die Regierung erneut zur Diskussion. Der Landrats trat dann jedoch gar nicht erst auf die Vorlage ein.
Abschaffen will die Regierung dagegen die Lohnmeldepflicht für Arbeitgeber. Gemäss der Vorlage ist der Effekt in der Realität nicht so gross wie einst erwartet. Von 2009 bis Mai 2015 wurden aufgrund der von den Arbeitgebern eingereichten Lohnausweise insgesamt 428 Nach- und Strafsteuerverfahren durchgeführt. Diese brachten dem Kanton insgesamt knapp 3,2 Millionen Franken.
Gegner sehen Steuererhöhung
In der Vernehmlassung haben die Massnahmen in etwa gleich viele Befürworter wie Gegner gefunden, hält die Regierung fest. Gegner argumentierten, dass es sich bei der Beschränkung des Pendlerabzugs und der Einführung eines Selbstbehalts bei Krankheits- und Unfallkosten faktisch um eine Steuererhöhung handle.
Während die SVP in der Vernehmlassung diese beiden Massnahmen ablehnten, stimmte die FDP unter Vorbehalt zu. Die SP kritisierte den Selbstbehalt bei Krankheits- und Unfallkosten als «unsozial». Mehrere Verbände forderten zudem eine höhere Limite beim Pendlerabzug. Gegen die Abschaffung der Lohnmeldepflicht stellten sich Grüne und SP. CVP und EVP wollen alle Massnahmen mittragen.
Um die Sparziele einhalten zu können, will die Regierung jedoch an den Massnahmen festhalten. In Kraft treten soll die Änderung des Steuergesetzes am 1. Januar 2017.