Baselbieter Regierung konzessioniert neues Birskraftwerk in Zwingen

Die Baselbieter Regierung hat das umstrittene neue Birs-Kraftwerk Grossmatt der Elektra Baselland (EBL) in Zwingen abgesegnet: Mit der Erteilung der Konzession habe sie alle Einsprachen «als unbegründet» abgewiesen, teilte sie am Dienstag mit.

Die Baselbieter Regierung hat das umstrittene neue Birs-Kraftwerk Grossmatt der Elektra Baselland (EBL) in Zwingen abgesegnet: Mit der Erteilung der Konzession habe sie alle Einsprachen «als unbegründet» abgewiesen, teilte sie am Dienstag mit.

Die Regierung hat nach eigenen Angaben das Interesse an der Förderung erneuerbarer Energien mit «dem Interesse der Fischerei» abgewogen. Letzteres habe sie berücksichtigt, indem sie unter anderem Auflagen für einen funktionsfähigen Fisch-Auf- und -Abstieg durch die für das Kraftwerk notwendige neue Staumauer mache.

Die Konzessionserteilung steht unter dem Vorbehalt, dass die Einsprache-Abweisung rechtskräftig wird, wie es weiter hiess. Ob die Naturschützer ihren hartnäckigen Widerstand nun aufgeben, ist indes noch offen. Nächste Instanz ist das Kantonsgericht, letzte Instanz dann das Bundesgericht.

Auch Baugesuch einen Schritt weiter

Gleichzeitig mit der Konzessionserteilung durch die Regierung hat das Bauinspektorat alle Einsprachen gegen das Baugesuch für das Kraftwerk abgelehnt, wie dieses ebenfalls am Dienstag mitteilte. Ein Teil der Kritik decke sich mit Auflagen, die dem Projekt von Amtes wegen gemacht würden, war beim Bauinspektorat zu erfahren. Andere Anliegen habe die EBL in genügender Weise selber aufgenommen.

Auch die Abweisung der Einsprachen gegen das Baugesuch kann wie jene zur Konzession angefochten werden, aber vorab mit einer Schleife via Baurekurskommission. Erst wenn die Abweisung rechtsgültig ist, kann nach Baselbieter Recht die Baubewilligung erteilt werden. Und erst in dieser sind dann die konkreten Auflagen festzuschreiben.

Vom EBL-Baugesuch für Zwingen liegt inzwischen eine vierte Fassung auf dem Tisch. Gegen jede Bauauflage hatten mehrere Naturschutz- und Fischereiorganisationen Einsprache erhoben und auf die Einhaltung geltenden Rechts gepocht. Insbesondere bestanden sie auf verbindlichen Zusagen zu Ausgleichsmassnahmen.

Neue Staumauer in revitalisierter Strecke

Ob die erstmals erteilte Konzession für das Kraftwerk in Ordnung ist, will der WWF als einer der Einsprechenden gemäss einem eigenen Communiqué nun sorgfältig prüfen. Das Baugesuch sei nicht nur sachlich, sondern auch anhand der Konzession zu prüfen – allenfalls sei aus formellen juristischen Gründen eine fünfte Publikation nötig.

Das Kraftwerk Grossmatt war 2007 mit einer Ziel-Leistung von 1,9 Mio. kWh im Jahr und Investitionen von 3,3 Mio. Fr. angekündigt worden. Es sollte dort entstehen, wo bis vor rund 38 Jahren ein Kraftwerk der Papierfabrik Zwingen gestanden hatte. Deren anderes Kraftwerk hat nach dem Aus für die «Papiri» die EBL übernommen.

Inzwischen hat der Kanton im Zuge des Neubaus der Zwingener Strassenbrücke das alte betonierte Grossmatt-Wehr abgerissen und durch eine fischgängige Blockrampe ersetzt – exakt dort, wo die EBL ihre neue Staumauer bauen will.

Der WWF schreibt denn auch von einer heute «gewässerökologisch optimal revitalisierten» Situation. Deshalb plädiert er inzwischen – anders als am Anfang – für den Verzicht auf das Kleinwasserkraftwerk.

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