Baselbieter Regierung legt Gegenvorschlag zu Gemeindeinitiative vor

Im Seilziehen um die Reform der Basellandschaftlichen Pensionskasse (BLPK) hat die Baselbieter Regierung zur Gemeindeinitiative einen Gegenvorschlag vorgelegt. Dieser sieht Hilfe bei der Kapitalbeschaffung, eine Garantie und eine 58-Millionen-Beteiligung bei der Ausfinanzierung von Gemeindelehrkräften vor.

Im Seilziehen um die Reform der Basellandschaftlichen Pensionskasse (BLPK) hat die Baselbieter Regierung zur Gemeindeinitiative einen Gegenvorschlag vorgelegt. Dieser sieht Hilfe bei der Kapitalbeschaffung, eine Garantie und eine 58-Millionen-Beteiligung bei der Ausfinanzierung von Gemeindelehrkräften vor.

Die Ausfinanzierung der BLPK war vom Volk am 22. September mit 51,76 Prozent Ja-Stimmen angenommen worden. Schon im April hatten indes 28 Gemeinden eine Initiative eingereicht, die – anders als das Modell von Regierung und Landrat – die Übernahme aller Arbeitgeber-Kosten durch den Kanton verlangt. Die Regierung lehnt diese Initiative ab, wie die Finanzdirektion am Dienstag mitteilte.

Vorschlag mit vier Punkten

Sie unterbreitet dem Landrat vielmehr einen Gegenvorschlag, der «eine faire Lösung für alle Beteiligten, Kanton, Gemeinden und Arbeitnehmende» ermöglichen soll. Der Gegenvorschlag umfasst vier Punkte: Pooling bei der Finanzbeschaffung, Kantonsgarantie und Beteiligung sowie ein Aufteilungsmodell bei der Ausfinanzierung der Gemeindelehrkräfte.

Mit dem Pooling bei der Kapitalbeschaffung soll der Kanton den Gemeinden und anderen der BLPK angeschlossenen Arbeitgebern Ausfinanzierungskredite ermöglichen, deren Zinsen deutlich unter drei Prozent liegen. Das Pooling sei für den Kanton kostenneutral.

Mit einer Kantonsgarantie für angeschlossene Arbeitgeber, die sich nicht selbst oder über das Pooling gänzlich ausfinanzieren, soll der Kanton Gemeinden von deren Garantie für angeschlossene Institutionen entlasten. Für den Kanton führe dies zu Mehr-Zinskosten von 32 Millionen Franken während 20 Jahren.

Beteiligung bei Lehrkräften

Weiter soll sich der Kanton an der Ausfinanzierung betreffend die Gemeindelehrkräfte beteiligen. 29,4 Millionen Franken würden dabei auf Musikschullehrkräfte entfallen, 29,2 Millionen Franken zudem auf Kindergarten- und Primarlehrkräfte. Der zusätzliche Zinsaufwand des Kantons über 20 Jahre würde dabei 19,6 Millionen Franken betragen.

Für die verbleibenden 184 Millionen Franken für Lehrkräfte wird eine Solidarisierung vorgeschlagen: Um Kostenaufteilungsdiskussionen bei den Kreisschulen der Gemeinden zu vermeiden, soll der Betrag je hälftig nach Einwohnerzahl und Steuerkraft aufgeteilt werden. Aufgrund der verzinslichen Amortisation über 20 Jahre würden die Gemeinden dem Kanton 246 Millionen Franken zurückerstatten.

Der Gegenvorschlag gehe auf Anliegen der Gemeinden ein und entlaste diese, heisst es in der Mitteilung. Die Gemeindeinitiative bedeutete laut Regierung dagegen, dass der Kanton neben seiner eigenen BLPK-Schuld von 1,35 Milliarden Franken auch jene der 235 angeschlossenen Arbeitgeber von 873 Millionen Franken übernehmen müsste.

Initiative brächte Mehrkosten

Dies hätte wegen der Mehrzinsen über 20 Jahre zusätzliche Kosten von 293 Millionen Franken zur Folge, heisst es in der Mitteilung. Die Neuverschuldung würde um 113 Millionen ansteigen. Ausserdem gäbe es eine eine Ungleichbehandlung der Gemeinden, da einzelne gar nicht und andere nur mit ihren Lehrkräften der BLPK angeschlossen seien.

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