Die Baselbieter Regierung lehnt die Gesetzesinitiative «Ja zum U-Abo» ab. Sie beantragt dem Landrat einen Gegenvorschlag. Dieser sieht vor, nur die U-Abo-Subventionen auf Junioren-Abonnemente aufrechtzuerhalten.
Die formulierte Gesetzesinitiative «Ja zum U-Abo» verlangt eine Änderung des kantonalen Gesetzes über den öffentlichen Verkehr. Im Gesetz soll die bisherige Kann-Formulierung über Beiträge des Kantons an Tarifverbund-Abonnemente durch eine Muss-Formulierung ersetzt werden.
Bei einer Annahme könnte die Regierung vorgesehene Sparmassnahmen in Höhe von rund 15,4 Millionen Franken nicht umsetzen. Es würde bei der «Subventionierung nach dem Giesskannensystem» bleiben, begründet diese ihre ablehnende Haltung am Mittwoch in einer Mitteilung. Eine Entlastung müsste dann über eine «deutlich spürbare» Verschlechterung beim ÖV-Angebot erzielt werden.
Mit der im Gegenvorschlag vorgesehenen Beschränkung der Beiträge auf Kinder und Jugendliche in Ausbildung bis 25 Jahren würde die Entlastung des Staatshaushalts noch rund 11,6 Millionen Franken betragen. Voraussetzung ist gemäss Mitteilung, dass der Tarifverbund Nordwestschweiz (TNW) dieser Lösung zustimmt. Bei Bedarf soll die Regierung die Beiträge später auf weitere Personen ausdehnen können.
Derzeit wird jedes verkaufte U-Abo mit je 25 Franken pro Monat subventioniert. Gemäss Landratsvorlage beträgt der Gesamtumfang der jährlichen Subventionen auf U-Abos im Kanton Basel-Landschaft 22,5 Millionen Franken. Eine gesamte und teilweise Aufhebung der Subventionen bedinge eine Zustimmung aller Mitglieder des TNW.
Die Gesetzesinitiative «Ja zum U-Abo» war Ende August 2015 mit 3884 gültigen Unterschriften eingereicht worden. Lanciert wurde das Volksbegehren von der SP und den Grünen sowie vom Jungen Grünen Bündnis Nordwest und den JUSO Baselland. Auch der VCS beider Basel und Pro Natura Baselland gehören zu den Initianten.