Die Baselbieter Regierung lehnt die von 78 der 86 Gemeinden eingereichte Initiative zur Rückerstattung von Ergänzungsleistungen (EL) ab. Einen Gegenvorschlag dazu hat sie zwar geprüft, verzichtet aber darauf, einen solchen dem Landrat vorzulegen.
Der Landrat habe im Januar 2016 die EL-Neuaufteilung zwischen Kanton und Gemeinden beschlossen und dabei gleichzeitig den Gemeinden «einmalig und abschliessend» 15 Millionen Franken zugesprochen, begründete die Regierung am Mittwoch ihre Ablehnung in einer Mitteilung. Mit der sogenannten «Fairness-Initiative» fordern die Gemeinden vom Kanton zusätzliche 30 Millionen Franken bis Ende 2020.
Bei den insgesamt 45 Millionen handelt es sich um jene Summe, die der Kanton zwischen 2011 und 2015 durch die Einführung der neuen Pflegefinanzierung aufsummiert gespart hat. Die Gemeinden mussten dagegen pro Jahr bis zu 15 Millionen Franken mehr ausgeben. Erst seit dem vergangenen Jahr werden sie dafür mit jährlich 14,3 Millionen Franken vom Kanton entschädigt.
Erhöhung des Vermögensverzehrs geprüft
Als Gegenvorschlag zur Initiative hatte die Regierung eine Erhöhung des Vermögensverzehr bei AHV-Rentnern in Pflegeheimen geprüft. Dieser Ansatz hätte gemäss Mitteilung eine nachhaltige Wirkung für den Steuerzahler und nicht bloss eine Geldverschiebung von der einen zur anderen Staatsebene zur Folge.
Mit der Erhöhung vom bundesrechtlichen Minimum von 10 auf das Maximum von 20 Prozent beim Vermögensverzehr könnten gemäss Daten der kantonalen Sozialversicherungsanstalt (SVA) rund 6,63 Millionen Franken bei den EL eingespart werden, wie der Vorlage zu entnehmen ist. Zusätzlich würden die Prämienverbilligungen um 300’000 Franken entlastet.
Davon würden auf den Kanton gemäss Vorlage jährliche Einsparungen von rund 1,26 Millionen Franken entfallen, die Gemeinden würden um rund 5,67 Millionen Franken pro Jahr entlastet. 2012 und 2014 hatte die Baselbieter Stimmberechtigten einen erhöhten EL-Vermögensverzehr jedoch abgelehnt.
Altes Versprechen
Der Streit um den Pflegeheimkosten-Verteilschlüssel geht zurück auf Bundesrecht von 2011, dessen Umsetzung zunächst die Gemeinden zu stark belastet hatte. Der damalige Gesundheitsdirektor Peter Zwick versprach diesen eine indirekte Kompensation von 30 Millionen für 2011 bis 2014, die der Kanton in zwei Tranchen 2015 und 2016 auszahlen sollte.
Inzwischen herrscht jedoch gähnende Leere in der Staatskasse, weshalb die aktuelle Regierung die Kompensation ohne Termin vertagen wollte. Nach wütenden Protesten von Gemeinden – wo diese Einnahmen im Budget stehen – beschloss der Landrat im Januar 2016 als Kompromiss die einmalige Zahlung von 15 Millionen. In der Folge reichten 78 Gemeinden die Fairness-Initiative ein.