Baselbieter Regierung lockert Parkplatzpflicht nur in Verordnung

Im Baselland soll die Pflicht, Autoabstellplätze zu erstellen, statt im Baugesetz nur auf Verordnungsstufe gelockert werden.

Noch eine Doppelgarage

(Bild: Christian Flierl)

Im Baselland soll die Pflicht, Autoabstellplätze zu erstellen, statt im Baugesetz nur auf Verordnungsstufe gelockert werden.

Die Regierung hat am Mittwoch dazu eine Vorlage publiziert. Der Landrat hatte 2013 eine Motion überwiesen, die eine Gesetzesänderung verlangt.

Die baugesetzlichen Vorschriften verlangen heute für jede gebaute Wohneinheit eine bestimmte Anzahl Parkplätze – egal, ob die Bewohner ein Auto haben oder nicht. Können die Plätze nicht bereitgestellt werden, wird eine Ersatzabgabe fällig. Die mit 42 gegen 34 Stimmen überwiesene Motion der Grünen will neue Wohnüberbauungen auch ohne Pflicht-Parkplätze ermöglichen.

Dieses Ziel will die Regierung mit Verweis auf die Vernehmlassung nun aber nur auf dem Verordnungsweg und nicht auf Gesetzesebene regeln. Sie beantragt dem Landrat deshalb, eine Änderung des Raumplanungs- und Baugesetzes abzulehnen.

Nochmals Gemeinden anhören

Das Parlament solle dennoch die Motion sowie ein weiteres Postulat mit einem verwandten Anliegen abschreiben. Die Regierung will die Gemeinden nochmals zum konkreten Vorschlag anhören und danach die geänderte Parkierungs-Reglementierung in Kraft setzen.

Angesichts der sehr unterschiedlichen Argumentation sollten die Gemeinden «tendenziell selber entscheiden», ob sie am Status quo festhalten oder die Regelung der Parkplatzerstellungspflicht lockern wollen. Eine Lockerung solle aber klaren, kantonal festgelegten Kriterien entsprechen, die an die ursprüngliche Vorlage anlehnen.

Bei Besucherparkplätzen sollen dabei gemäss Regierung keine Ausnahmen oder Reduktionen möglich sein. Dies soll einen Ausgleich zwischen den Bedürfnissen der eher urbanen, stadtnahen Gemeinden, die Lockerungen wünschten, und der ländlichen Gemeinden schaffen.

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