Wenn eine Deponie für unverschmutzten Aushub auf einen bestimmten Standort angewiesen ist, dann soll dafür auch ein Fliessgewässer verlegt werden dürfen: Die Baselbieter Regierung unterstützt eine entsprechende Berner Standesinitiative, wie sie am Dienstag mitteilte.
Für eine Deponie möglich sein soll gemäss der Initiative gegebenenfalls auch die Verlegung noch unverbauter Gewässer. Die natürlichen Bach-Funktionen müssten auch am neuen Lauf gewährleistet sein, und der ökomorphologische Zustand dürfte nicht verschlechtert werden. Früher verbaute und korrigierte Gewässer wären bei einer solchen Verlegung aufzuwerten.
Für die Baselbieter Exekutive bringt dieser Vorstoss den Kantonen „einen minimalen Spielraum“. Gemäss regierungsrätlicher „Gesamtabwägung“ genügten zum Erhalt der natürlichen Funktionen betroffener Gewässer die vorgesehenen Massnahmen, hiess es.
Vor Wochenfrist hatte demgegenüber die baselstädtische Regierung Abfalldeponien bei Gewässern prinzipiell abgelehnt, weil auch bei unverschmutztem Aushub unerwünschte Emissionen nicht ausgeschlossen seien. Sie lehnt deswegen eine vorgeschlagene Teilrevision des eidgenössischen Gewässerschutzgesetzes in der Vernehmlassung ab.