Baselbieter Regierung passt Windpark-Gebiet auf Challhöhe an

Die Baselbieter Regierung hat ihre Richtplanvorlage zu künftigen Windparks im Kanton ans Parlament weiter gegeben. Änderungen hat sie nach der Vernehmlassung beim umstrittenen Standort auf dem Chall gemacht: Windanlagen sollen auf das Gebiet westlich des Passübergangs konzentriert werden.

Die Baselbieter Regierung hat ihre Richtplanvorlage zu künftigen Windparks im Kanton ans Parlament weiter gegeben. Änderungen hat sie nach der Vernehmlassung beim umstrittenen Standort auf dem Chall gemacht: Windanlagen sollen auf das Gebiet westlich des Passübergangs konzentriert werden.

Gegen die Verankerung des sogenannten Windpark-Potenzialgebiets «Blauen-Burg» im Baselbieter Richtplan hatten sich in der im März eröffneten Vernehmlassung Gemeinden, Umweltorganisationen und der Nachbarkanton Solothurn ausgesprochen, wie aus der am Mittwoch veröffentlichten Regierungsvorlage hervorgeht.

Die Industriellen Werke Basel (IWB), die den Standort lanciert hatten, möchten den Blauen östlich der Challhöhe weglassen. Dafür soll westlich des Übergangs eine Ausdehnung auf solothurnisches Gebiet oberhalb von Kleinlützel erfolgen. Der Kanton Solothurn zeigt sich zur Prüfung einer solchen Arrondierung bereit, wenn die betroffenen Gemeinden dies unterstützten.

Die Baselbieter Regierung folgt nun dem Anliegen der IWB: In Anbetracht von deren Einschätzung sowie im Hinblick auf eine eventuelle kantonsgrenzenüberschreitende Erweiterung hat sie das Potenzialgebiet zwischen Leimen- und Laufental auf den Bereich westlich der Challhöhe begrenzt. Neu heisst es «Chall-Burg».

BLN-Landschaften weiterhin dabei

Festhalten will die Regierung indes daran, dass auch Gebiete Potenzialgebiete sein können, die im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) erfasst sind. In der Vernehmlassung war dies umstritten; unter den Gegnern war auch der als Nachbar betroffene Kanton Solothurn.

Die Baselbieter Regierung begründet ihr Festhalten damit, dass solche Gebiete nur als sogenannte Vororientierung in den kantonalen Richtplan aufgenommen würden: Vorläufig sollen diese Gebiete geschont werden, und ein Perimeter wird nicht festgelegt. Je nach künftigen Bundesvorgaben könnten später aber auch dort Windparks entstehen.

Der Kanton Solothurn hat Koordinationsbedarf im übrigen auch bei Liesberg sowie im Gebiet Reigoldswil-Ziefen moniert, wo er laut der Vorlage mittelfristig ebenfalls Arrondierungen in seinem eigenen Richtplan in Betracht ziehen könnte, das Ja der Gemeinden vorausgesetzt. Der Kanton Jura möchte zusammen mit der Gemeinde Soyhières im Gebiet Liesberg-Roggenburg mitreden.

Das Potenzialgebiet Liesberg soll um die Welschmatt erweitert werden, das Potenzialgebiet Muttenzer Hard soll zudem in Richtung SBB-Güterbahnhof ausgedehnt werden. Gegenüber der Vernehmlassungsvorlage fallen im weiteren Gebiete bei Nenzlingen und Pfeffingen, Sissach und Itingen sowie Buus und Maisprach weg.

Insgesamt sechs Windpark-Gebiete

Insgesamt will die Regierung sechs Potenzialgebiete für die Planung und den Bau von Windparks im kantonalen Richtplan (KRIP) verankern. Die mögliche Stromproduktion in diesen Gebieten wird auf jährlich rund 140 Gigawattstunden geschätzt. Die Verankerung im KRIP soll planungsrechtlich den Weg ebnen. Die Realisierung der Parks wäre aber eine privatwirtschaftliche Angelegenheit.

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