Medienberichte über Kriminaltouristen mit nicht für die Öffentlichkeit bestimmten Informationen aus der Baselbieter Polizei haben eine Strafanzeige der Regierung zur Folge. Diese setzt einen ausserordentlichen Staatsanwalt ein, wie sie am Montag mitteilte.
Die mediale Berichterstattung habe sich „offenbar auf Angaben aus Polizeikreisen“ gestützt, die nicht hätten publiziert werden dürfen. Die Sicherheitsdirektion (SID) habe deshalb Anzeige gegen Unbekannt erstattet wegen einer allfälligen Amtsgeheimnisverletzung.
Da indes die Staatsanwaltschaft in die – im Communiqué nicht näher bezeichnete – Berichterstattung involviert gewesen sei, habe die SID die Einsetzung eines aussenrordentlichen Staatsanwaltes beantragt. Dies solle „auch nur den Anschein mangelnder Objektivität“ vermeiden.
Amtsgemeimnisverletzung müsse als Offizialdelikt von Amtes wegen verfolgt werden, schreibt die Regierung mit Verweis auf das Schweizer Strafgesetzbuch weiter.