Knapp zwei Monate vor der Abstimmung über die Unternehmessteuerreform III des Bundes senkt die Baselbieter Regierung die Prognose für die Einnahmenausfälle: 2024 sollen der Kanton und die Gemeinden nicht 79 Millionen Franken verlieren, wie ursprünglich befürchtet, sondern nur 4 Millionen beim Kanton und 2 Millionen bei den Gemeinden.
Die Baselbieter Regierung gibt sich zum Jahresende ausgesprochen optimistisch: Gemäss neuen Berechnungen und unter Annahme eines jährlichen Gewinnwachstums von 2,5 Prozent der Baselbieter Firmen hat sie die Minderannahmen im Falle der Annahme der USR III im Jahr 2024 auf vier Millionen beim Kanton, zwei Millionen bei den Gemeinden sowie 340’000 Franken bei der Kirche beziffert.
Ende August bei der Präsentation ihrer Umsetzungspläne für die USR III hatte die Regierung noch Ausfälle von 49 Millionen Franken beim Kanton und 30 Millionen bei den Gemeinden erwartet. Jene weit höheren Ausfallprognosen hatte Finanzdirektor Anton Lauber damals als «vertretbar» bezeichnet.
Positive, aber auch unsichere Prognosen
Auch mit den neuen Berechnungen rechnet der Kanton vor 2024 mit hohen Ausfällen: 2019 soll die gestaffelte Gewinnsteuersatz-Senkung auf 13,9 Prozent den Kanton trotz Kompensationen des Bundes unter dem Strich 23 Millionen kosten, 2021 noch 15 Millionen und 2022 als Maximalwert 29 Millionen. Parallel verlaufen die Kurven bei Gemeinden und Kirche: Gerechnet wird mit Ausfällen von 16 respektive 1,6 Millionen im Jahr 2022.
Bei all diesen Zahlen handelt es sich um Prognosen mit einiger Unschärfe: Die Quantifizierung der Steuerausfälle wegen der USR III sei «äusserst schwierig», hält die Regierung fest. Offen sei zum Beispiel, ob Firmensitze oder Produktionen in Nachbarkantone oder ins Ausland verlagert oder ob neue Firmen hinzuziehen werden.