Baselbieter Regierung schlägt Schulden- statt Defizitbremse vor

Die Baselbieter Regierung unterbreitet dem Landrat zur Verfassungsinitiative «Für gesunde Staatsfinanzen ohne Steuererhöhung» einen Gegenvorschlag. Der regierungsrätliche Vorschlag sieht eine Schuldenbremse als Ersatz für die heutige Defizitbremse sowie die Einführung einer regelmässigen Aufgabenüberprüfung auf Verfassungsebene vor.

Die Baselbieter Regierung unterbreitet dem Landrat zur Verfassungsinitiative «Für gesunde Staatsfinanzen ohne Steuererhöhung» einen Gegenvorschlag. Der regierungsrätliche Vorschlag sieht eine Schuldenbremse als Ersatz für die heutige Defizitbremse sowie die Einführung einer regelmässigen Aufgabenüberprüfung auf Verfassungsebene vor.

Damit komme die Regierung den Forderung der Initianten nach, die den Ausgleich des Staatshaushalts mittels Vorgaben in der Kantonsverfassung erreichen wollen, heisst es in einer Mitteilung vom Mittwoch. Gleichzeitig erlaube der Gegenvorschlag die konkrete Ausgestaltung der Bestimmungen auf Gesetzesebene.

Die formulierte Verfassungsinitiative «Für gesunde Staatsfinanzen ohne Steuererhöhung» war im Dezember 2013 eingereicht worden. Sie verlangt, dass mit neuen Bestimmungen in der Kantonsverfassung verankert werden soll, dass sich der Höchstbetrag der Ausgaben im Voranschlag nach den geschätzten Einnahmen richten soll.

Mehrausgaben kompensieren

Weiter wird unter anderem verlangt, dass Mehrausgaben in den Folgejahren mit Ausgabenkürzungen kompensiert werden müssen. Gleichzeitig sollen höhere Hürden für Mehreinnahmen eingeführt werden. Neu müsste im Landrat für die Einführung von neuen Steuern sowie für Steuererhöhungen mindestens eine Zweidrittelsmehrheit erreicht und zwingend eine Volksabstimmung durchgeführt werden.

Der regierungsrätliche Gegenvorschlag sieht vor, die Verfassungsbestimmungen zu präzisieren und zu ergänzen. Die Defizitbremse zur Schuldenbremse soll erweitert und eine regelmässige Aufgabenüberprüfung durchgeführt werden.

Die konkreten Ausführungen dazu sollen auf Gesetzesebene formuliert und umgesetzt werden. Die Erfolgsrechnung soll damit mittelfristig ausgeglichen, und wenn das Eigenkapital die auf Gesetzesebene formulierte Mindestschwelle unterschreitet, dieser Fehlbetrag mittelfristig beseitigt werden können.

Gegen Zweidrittelsmehrheit

Einer Verankerung einer Zweidrittelsmehrheit des Parlamentes für neue Steuern und für Steuererhöhungen auf Verfassungsebene steht der Regierungsrat ablehnend gegenüber. Dies würde einerseits die Handlungsmöglichkeiten von Landrat wie auch Regierungsrat massiv einschränken, heisst es in der Mitteilung.

Über die formulierte Verfassungsinitiative und den Gegenvorschlag soll gemäss Plänen der Regierung am 14. Juni 2015 abgestimmt werden. Die Abstimmung über die Totalrevision des Finanzhaushaltsgesetzes und der damit verbundenen Verfassungsänderungen, welche zuerst den politischen Prozess durchlaufen müssen, folgen frühestens im ersten Quartal 2016.

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