Baselbieter Regierung schreibt Honorar-Verzicht in Dekret fest

Die Baselbieter Regierung zieht Konsequenzen aus der Honorar-Affäre: Die Exekutive will künftig auf sämtliche Entschädigungen aus Mandaten verzichten und solche Gelder vollumfänglich der Staatskasse überlassen.

Die Baselbieter Regierung zieht Konsequenzen aus der Honorar-Affäre: Die Exekutive will künftig auf sämtliche Entschädigungen aus Mandaten verzichten und solche Gelder vollumfänglich der Staatskasse überlassen.

Diese Regelung hatte der Regierungsrat schon im Dezember 2013 auf freiwilliger Basis getroffen. Im Dekret zum Personalgesetz soll sie nun definitiv verankert werden. Die Vorlage dazu wurde am Mittwoch an den Landrat überwiesen.

Die neue Regelung sieht vor, dass alle Honorare, Spesen und Sitzungsgelder sowie sonstige Auszahlungen in bar künftig dem Kanton abzuliefern sind. Dies gilt nicht nur für die Regierung, sondern für sämtliche Mitarbeitenden, die dem Baselbieter Personalgesetz unterstehen.

Präzisiert werden im Dekret auch die Bestimmungen über die Spesen der Regierung sowie des Präsidenten oder der Präsidentin des Kantonsgerichts. Zusätzlich zur Jahrespauschale von 15’000 respektive 5000 Franken werden nur die persönlichen Auslagen für Flugreisen ins Ausland, Bahnreisen sowie auswärtige Übernachtungen entschädigt.

Weil die Regierung als Folge der Honorar-Affäre seit Dezember 2013 auf sämtliche Entschädigungen aus Mandaten verzichtet, flossen der Baselbieter Staatskasse bisher über 480’000 Franken zu. 2014 waren es 275’000 Franken, letztes Jahr 211’000 Franken, wie aus der Landratsvorlage hervorgeht.

Strafverfahren eingestellt

Mit der Änderung des Dekrets und dem Bericht zu einem Postulat der SP soll die politische Aufarbeitung der Honorar-Affäre abgeschlossen werden. Juristisch ist die Affäre bereits erledigt. Ein Strafverfahren gegen drei ehemalige Magistratspersonen wurde im Februar eingestellt.

Auslöser der Honorar-Affäre war die Baselbieter Finanzkontrolle. Sie fand bei einer Revision heraus, dass Regierungsvertreter und weitere Mandatsträger Entschädigungen aus Verwaltungsratsmandanten nicht korrekt abgerechnet hatten. Die Finanzkontrolle kam damals auf 320’000 Franken, die der Staatskasse entgangen sind.

2014 machte die Regierung Rückforderungsansprüche im Umfang von über 140’000 Franken geltend, die inzwischen beglichen wurden. Der grösste Betrag entfiel mit 98’372 Franken auf alt Regierungsrat Ballmer, die der ehemalige Finanzdirektor 2015 dem Kanton überwies.

Die Baselbieter Honorar-Affäre hatte landesweit für Aufsehen gesorgt. In der Folge wurden in diversen Kantonen die Bestimmungen über die Nebeneinkünfte von Regierungsmitgliedern verschärft.

Nächster Artikel