Baselbieter Regierung soll Asylstatistik anpassen

Im Kanton Basel-Landschaft sollen Flüchtlinge mit einer Niederlassungsbewilligung, die von der Sozialhilfe leben, in die Asylstatistik mit aufgenommen werden. Der Landrat hat am Donnerstag einen Vorstoss zur Änderung der Kantonalen Asylverordnung an die Regierung überwiesen.

Im Kanton Basel-Landschaft sollen Flüchtlinge mit einer Niederlassungsbewilligung, die von der Sozialhilfe leben, in die Asylstatistik mit aufgenommen werden. Der Landrat hat am Donnerstag einen Vorstoss zur Änderung der Kantonalen Asylverordnung an die Regierung überwiesen.

Die SVP zielt mit ihrer Motion auf die Quote für die Zuweisung neuer Asylbewerbenden in die Baselbieter Gemeinden. Diese sind derzeit verpflichtet, pro 100 Einwohnerinnen und Einwohner einen Flüchtling aufzunehmen.

Die Statistik, die dafür beigezogen wird, erfasst indes keine Personen mit einer definitiven Niederlassungsbewilligung. Häufig würden solche Personen jedoch Sozialhilfe beziehen, heisst es im Vorstoss. Die Statistik werde somit «geschönt», und die finanzielle Belastung einer Gemeinde könne durch weitere Zuweisungen «unerträglich» werden.

Nächster Artikel