Baselbieter Regierung soll Beteiligungsrichtlinie besser abstützen

Die Baselbieter Regierung soll die Corporate-Governance-Richtlinie zu den Beteiligungen des Kantons in einzelnen Punkten ändern und rechtlich neu abstützen: Der Landrat hat am Donnerstag eine entsprechende Motion eines SVP-Landrats an die Regierung überwiesen. Dagegen waren FDP und GLP.

Die Baselbieter Regierung soll die Corporate-Governance-Richtlinie zu den Beteiligungen des Kantons in einzelnen Punkten ändern und rechtlich neu abstützen: Der Landrat hat am Donnerstag eine entsprechende Motion eines SVP-Landrats an die Regierung überwiesen. Dagegen waren FDP und GLP.

Die Überweisung erfolgte mit 63 zu 14 Stimmen. Der SVP-Landrat hatte den Erlass der Richtlinie als fragwürdig bezeichnet, da Verfassung und Gesetz dazu keine Kompetenzgrundlage vorsähen. Zudem bezweifelte er, dass ein Verbot, Entschädigungen von Führungsgremien politischen Parteien zukommen zu lassen, verfassungskonform sei.

Mit der Motion wollte der SVP-Landrat die Regierung veranlassen, den Inhalt der Richtlinie in verfassungskonformer Art neu vorzulegen und dabei Bestimmungen zur Verwendung von Entschädigungen zu streichen. Unterstützt wurde die SVP von SP und Grünen, derweil die FDP den Vorstoss nur als Postulat überweisen wollte und sich die CVP gar nicht äusserte.

Gesetz unterwegs

Die Regierung war zur Entgegennahme bereit, dies jedoch nur als Postulat zur Prüfung der Frage. Regierungspräsident Anton Lauber (CVP) hielt dem Motionär zudem entgegen, dass eine Richtlinie eine Verwaltungsverordnung sei. Dafür sei die Regierung zuständig. Richtlinien hätten denn auch keine Wirkung nach aussen, sondern nur für die Verwaltung.

Lauber verwies zudem darauf, dass ein Corporate-Governance-Gesetz in Vorbereitung sei. Dieses sei dann zwar nicht die Rechtsgrundlage für die Richtlinie, schaffe aber Klarheit. Der SVP-Landrat hielt indes an der Motion fest.

Die Baselbieter Regierung hatte im vergangenen Dezember eine neue Richtlinie zu den Beteiligungen des Kantons (Public Corporate Governance) erlassen. Darin fasste sie Regelungen für Spitäler, Verkehrsbetriebe und andere Institutionen zusammen, an denen der Kanton beteiligt ist. Die Richtlinie ersetzte die frühere Verordnung über das Controlling der Beteiligungen.

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