Das Baselbieter Bürgerrechtsgesetz soll revidiert werden: Die Regierung will die bisherige Praxis ins Gesetz aufnehmen und so die Gesetzesbestimmungen in Bezug auf Sozialhilfeempfänger und Unterstützung der Integration Familienangehöriger teils verschärfen.
Auslöser der Revision war ein Vorstoss aus dem Landrat, der Sozialhilfeempfänger generell von der Einbürgerung ausschliessen wollte, wie Sicherheitsdirektor Isaac Reber am Mittwoch vor den Medien sagte. So weit gehen will die Regierung indes nicht – erfasst werden sollen laut Reber die „schwarzen Schafe“.
Gemeint sind solche, die selbstverschuldet hilfsbedürftig wurden, Pflichten verletzen oder missbräuchlich Gelder bezogen haben. Sie sollen gemäss Gesetzesentwurf nicht eingebürgert werden, wenn gegen sie Sanktionen wie die Herabsetzung oder Einstellung der Sozialhilfe bestehen oder wenn sie mit der Sozialhilfebehörde nicht kooperieren.
Kein genereller Ausschluss
Die Regel soll für alle Einbürgerungswilligen gelten, die innert der letzten fünf Jahre vor ihrem Gesuch Sozialhilfe bezogen haben. Ein genereller Ausschluss von Sozialhilfeempfängern von der Einbürgerung wäre dagegen unverhältnismässig, wenn nicht gar diskriminierend, sagte Reber.
Denn es gebe sehr unterschiedliche Gründe für Sozialhilfeabhängigkeit – so etwa auch unverschuldete Langzeitarbeitslosigkeit und Krankheit oder der Fall der „Working Poors“, die trotz voller Erwerbstätigkeit nicht genug Lohn zum Leben erhalten, wie es in der Vorlage heisst.
Auch hätte ein genereller Ausschluss möglicherweise vor Gericht nicht Bestand. Die im Kanton Graubünden bestehende Regelung, die dem Landratsvorstoss zugrundelag, sei noch nie weitergezogen worden, sagte Franziska Vogel Mansour, Leiterin der Zivilrechtsabteilung I in der Sicherheitsdirektion.
Mit der gesetzlichen Verankerung der Einbürgerungskriterien für Sozialhilfeempfänger folgt die Sicherheitsdirektion ihrer seit Oktober 2008 verfolgten Linie, die sich auf Debatten des „Runden Tisches Integration“ stützt. Laut Franziska Vogel entfielen seither 41 von 1452 Einbürgerungsgesuchen auf Sozialhilfebezüger; gegen 11 von diesen bestanden Sanktionen.
Integration Angehöriger
Weiter macht der Gesetzesentwurf Einbürgerungen auch davon abhängig, ob Gesuchsteller ihre Ehegatten und Kinder bei der Integration unterstützen. Bisher war dies Praxis bei gemeinsamen Gesuchen von Ehepaaren in Bezug auf den Ehegatten. Neu soll es auf Einzelgesuche eines Partners sowie in Bezug auf Kinder ausgeweitet werden.
Im übrigen nimmt der Entwurf weitere vom Runden Tisch erarbeitete und von den Behörden ebenfalls bereits seit 2008 angewendete Einbürgerungskriterien auf. Dabei geht es um genügende Deutschkenntnisse und Integration oder das Unterzeichnen einer Loyalitätserklärung zur freiheitlich-demokratischen Staatsform und zur Rechtsordnung der Schweiz.
Die Deutschkenntnisse müssen wenigstens das Referenzniveau B1 des Europäischen Sprachenportfolios (ESP), einem Beurteilungsinstrument des Europarats, erreichen. Dies bedeutet, dass Gesuchsteller sich gut mit hiesigen Menschen verständigen, amtliche Texte verstehen und ihre politischen Rechte wahrnehmen können. Die Vernehmlassung dauert bis zum 18. September.