Die Baselbieter Regierung beantragt dem Landrat den Beitritt zum Hochschulkonkordat. Dieses sei ein wichtiges Instrument, um die schweizerische Hochschulpolitik zu vereinheitlichen und im Wettbewerb zu stärken.
Gemäss dem 2006 angenommenen Hochschulartikel in der Bundesverfassung haben Bund und Kantone gemeinsam für die Koordination und Qualitätssicherung im Hochschulwesen zu sorgen. Zur Umsetzung des Verfassungsauftrags hat der Bund im September 2011 das Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz erlassen. Dieses sieht vor, dass Bund und Kantone Vereinbarungen abschliessen und bestimmte Befugnisse an gemeinsame Organe übertragen können.
Zwar schätzt die Baselbieter Regierung das Gesetz und insbesondere das Hochschulkonkordat kritisch ein, wie sie in einer Mitteilung vom Mittwoch schreibt. Die positiven Aspekte überwögen jedoch deutlich.