Baselbieter Regierung will höhere Lehrerpensen auf Dauer

Die Baselbieter Regierung will die 2012 beschlossene befristete Pensenerhöhung für Lehrer der Sekundarstufen auf Dauer einführen. Die entsprechenden Kosteneinsparungen sollen damit auch künftig anfallen. Eine Vorlage hat die Regierung am Mittwoch in die Vernehmlassung gegeben.

Die Baselbieter Regierung will die 2012 beschlossene befristete Pensenerhöhung für Lehrer der Sekundarstufen auf Dauer einführen. Die entsprechenden Kosteneinsparungen sollen damit auch künftig anfallen. Eine Vorlage hat die Regierung am Mittwoch in die Vernehmlassung gegeben.

Im Rahmen des letzten Sparpakets für den Staatshaushalt beschloss der Landrat 2011, die Pflichtstundenzahl für Fachlehrer an Sekundarschulen, Gymnasien und Berufsschulen um eine Wochenstunde anzuheben. Gegen den Willen der Regierung befristete das Parlament die Massnahme jedoch auf drei Jahre ab dem Schuljahr 2013/2014, um danach neu zu entscheiden.

Weiterführung auch ab 2016/2017

Nun will die Regierung die Pensenerhöhung auch ab dem Schuljahr 2016/2017 weiterführen und das Personaldekret entsprechend ändern, wie sie am Mittwoch mitteilte. Damit einhergehend soll zudem die bisherige Aufgabe der Klassenlehrkräfte an den Sekundarstufen I und II neu als Spezialfunktion im Personaldekret verankert werden.

Dank der beiden Massnahmen würde laut der Regierung auch künftig eine jährlich wiederkehrende Kosteneinsparung von 3,5 Millionen Franken für den Staatshaushalt erzielt. Sie sei sich indes bewusst, dass damit «den Schulen für die anspruchsvollen und zeitaufwendigen Aufgaben im Rahmen des Berufsauftrags Ressourcen entzogen werden», heisst es in der Mitteilung.

Mit der Erhöhung der Pflichtstundenzahl und der Differenzierung von Klassen- und Fachlehrkräften müsse zudem der Berufsauftrag überarbeitet werden, hiess es weiter. Dabei sollen auch Kindergarten und Primarschule einbezogen werden. Nötig sei unter anderem eine einheitliche Aufschlüsselung der Jahresarbeitszeit nach Aufgabenbereichen.

Weitere Sparmassnahme

Eine weitere Vorlage sieht zudem die Aufhebung der bisher gewährten altersabhängigen Unterrichtsentlastung für Lehrerinnen und Lehrer ab dem Schuljahr 2017/2018 vor. Nach dem geltenden Personalrecht können Lehrkräfte nach dem 55. Altersjahr ihr Unterrichtspensum um zwei Lektionen kürzen, wobei sie aber andere Aufgaben für die Schule übernehmen.

Bisher wurden dafür 3,5 Millionen Franken aufgewendet. Mit der Aufhebung sollen nun Kosten für Gemeinden und Kanton von jährlich 2,4 Millionen Franken eingespart werden. 1,1 Millionen Franken sollen indes für den Schulpool zurückbehalten werden. Das soll teilweise ausgleichen, dass die Schulen mit der Aufhebung der Unterrichtsentlastung Ressourcen für Schulorganisation und -entwicklung verlieren.

Auch für diese Sparmassnahme braucht es eine Änderung des Personaldekrets. Die Vernehmlassung für beide Vorlagen dauert bis zum 18. September.

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