Die Baselbieter Regierung will das generelle Mountainbike-Verbot auf kleineren Wegen etwas lockern: Durchgehende Routen in Ost-West- und Nord-Süd-Richtung sollen im kantonalen Richtplan aufgenommen und per Waldentwickungsplan bewilligte lokale Strecken vernetzt werden.
Das Baselbieter Waldgesetz erlaubt seit 1999 Radfahren wie Reiten einzig auf Waldstrassen; diese sind für Lastwagen gebaut. Ausnahmen könnten die Gemeinden bewilligen – meist werden dabei Waldstrassen auch für Velos gesperrt. Bergvelofahrende wollen jedoch auch kleinere Wege mitbenutzen, die auch sie via Steuern oder Subventionen mitfinanzieren.
Eine Petition des Veloverbandes Swiss Cycling für die Öffnung aller öffentlicher Wege inklusive Wanderwege mit über 2100 Unterschriften hatte der Landrat 2010 als Postulat an die Regierung überwiesen. Auslöser war damals ein beinhartes Ringen um den Waldentwicklungsplan (WEP) Schauenburg, der beliebte Strecken um den Gempen betrifft.
Koordinationsauftrag angenommen
Das Kantonsparlament bestellte damals, wie die Petitionskommission vorschlug, von der Regierung eine «übergeordnete Koordination», damit «kantonsweit ein attraktives Bike-Netz enstehen kann». Es überwies gleichzeitig auch ein CVP-Postulat für ein umfassendes Wald-Nutzungskonzept zur Berichterstattung an die Exekutive.
Am Dienstag hat nun die Regierung statt einem starren Nutzungskonzept einen «rollenden Konfliktlösungsprozess» in Aussicht gestellt. Sie sei bereit, auf Bergvelo-Anliegen einzutreten und den Streit mit Koordination und Projekten entschärfen zu helfen. Interessen seien unterschiedlich und der Kanton zu Nachhaltigkeit verpflichtet.
Dazu soll nun der regierungsrätliche «Runde Tisch Sport und Natur» zu einer Regierungskommission mit Antragsrecht aufgewertet werden; eine Verordnung dazu sei noch zu formulieren. Ziel sei auch eine «Charta» für die gemeinsame Nutzung von Wald und Flur, teilte die Regierung weiter mit. – Biker haben bereits einen Verhaltenscodex.
Schliessung von Lücken auszuhandeln
Konkret beabsichtige die Regierung, erstens im Richtplan die rechtliche und planerische Grundlage für ein kantonales/regionales Bike-Routennetz zu schaffen, namentlich «durchgehende Routen in Ost-West/Nord-Süd-Richtung».
Zweitens soll aus lokalen Strecken, die im jeweiligen WEP-Verfahren ausgehandelt worden sind, ein regionales Bike-Strecken-Netz werden. Lücken würden unter Einbezug der Gemeinden, Grundeigentümer und Verbände geschlossen. «Anzustreben» sei eine Signalisation wie für die Wanderwege.
Die erste legale Bikestrecke im Baselbiet war vor gut zehn Jahren zum Basler Hausberg, der Schartenfluh bei Gempen SO, ausgehandelt und ausgeschildert worden. Sie enthält wenige hundert Meter schmale Wege; zum Unterhalt verpflichtet wurde damals ein privater Verein. Bergvelofahrende sind in aller Regel nicht Mitglieder eines Clubs.
Bikende verweisen gerne auf den Tourismuskanton Graubünden, beliebtes Ziel von Wanderern, Bikern und anderen Naturfreunden: Dort ist – mit Ausnahme des Nationalparks – Velofahren ausserorts im Prinzip auf sämtlichen Wegen erlaubt, wo es nicht explizit verboten ist.