Die Baselbieter Regierung nimmt den Nagra-Vorschlag für einen möglichen Atommülllager-Standort vorerst zur Kenntnis. Eine Beurteilung wolle sie später vornehmen, teilte sie am Freitag mit. Aufgrund des entsprechenden Verfassungsauftrags werde sie sich indes gegen einen Standort in unmittelbarer Nähe des Kantons wehren.
Für den Kanton Baselland habe die Sicherheit im Auswahlverfahren für ein Atommüll-Endlager oberste Priorität, heisst es in der Mitteilung. Die Bekanntgabe des Nagra-Vorschlags sei ein wichtiger Zwischenschritt im Sachplanverfahren. Nicht zuletzt dank Forderungen der Kantone sei die Qualität des Auswahlprozesses gesteigert worden.
Eine umfassende Beurteilung des Vorschlags wolle der Kanton im Rahmen der offiziellen Anhörung vornehmen. Die Regierung habe sich mit Einsitz in den Ausschuss der Kantone und die Fachkoordination der Standortkantone aktiv in den Auswahlprozess eingebracht und werde sich gemäss Verfassung auch in der Anhörung entschlossen gegen einen Tiefenlager-Standort in direkter Nähe des Kantons einsetzen.
Die Baselbieter Kantonsverfassung beinhaltet seit 1984 einen Atomschutzparagrafen. Dieser war eine Folge des Kampfes der Region gegen das Atomkraftwerk Kaiseraugst. Die Bestimmung verlangt von den Kantonsbehörden den Einsatz gegen Atomkraftwerke, Aufbereitungsanlagen und Atommülllager auf Kantonsgebiet oder in der Nachbarschaft.