Die Baselbieter Regierung will trotz schlechteren Rahmenbedingungen bei der Basellandschaftlichen Pensionkasse (BLPK) am bisherigen Leistungsziel festhalten und den Umwandlungssatz weniger stark senken als rechnerisch nötig. Für die meisten Angestellten sinkt dennoch die Rente.
Mit dem am Donnerstag in die Vernehmlassung geschickten Lösungsvorschlag wolle die Regierung die Attraktivität auf dem Arbeitsmarkt erhalten, heisst es in einer Mitteilung der Baselbieter Finanz- und Kirchendirektion. Das modellmässige Leistungsziel für die Altersrenten von 60 Prozent des letzten versicherten Lohns will sie beibehalten.
Den Umwandlungssatz will die Regierung ab 2019 bis 2022 schrittweise von auf 5,8 auf 5,4 Prozent senken. Weil der Satz so nicht wie von der BLPK vorgesehen auf 5 Prozent sinkt, muss der Kanton einen Umlagebeitrag in der Höhe von jährlich 7,6 Millionen Franken leisten – diesen Betrag muss der Landrat genehmigen. Eine Senkung auf 5 Prozent lehnt die Regierung als zu tief ab.
Erhöhung der Sparbeiträge
Zur Finanzierung des Leistungsziels will die Regierung im Weiteren die auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilten Sparbeiträge um 1,4 Prozentpunkte erhöhen. Während 16 Jahren soll der Arbeitgeber wie bisher 55 Prozent der Sparbeiträge übernehmen; später sollen es 60 Prozent sein.
Neu hälftig auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgeteilt werden sollen die Risiko- und Verwaltungskostenbeiträge. Bislang übernahm der Kanton die gesamten Verwaltungskosten, und von den Risikobeiträgen zahlte er 55 Prozent.
Unter dem Strich entstehen dem Kanton damit Mehrkosten von rund 2,9 Millionen Franken pro Jahr. Die Arbeitnehmenden zahlen jährlich insgesamt rund 2,2 Millionen Franken mehr in die Pensionskasse ein. Die Regierung betrachtet diese Mehrbelastung gemäss Mitteilung «als tragbar».
Neben der Erhöhung der Sparbeiträge und der Zahlung des Umlagebeitrages will die Regierung zur Finanzierung auf Seiten des Kantons zudem den Rententeuerungsfonds aufheben. Heute führe praktisch keine Pensionskasse mehr solche arbeitgeberfinanzierte Fonds, argumentiert sie. Kassen ohne Teuerungsfonds würden die Teuerung nur noch bei entsprechend vorhandenen Mitteln ausgleichen.
Renteneinbussen von bis zu 7 Prozent
Insgesamt werde der tiefere Umwandlungssatz modellmässig durch den Umlagebeitrag und die höheren Sparbeiträge kompensiert, heisst es weiter. Bei jüngeren Arbeitnehmenden gehe diese Rechnung auf. Doch bei älteren Personen seien Renteneinbussen von bis zu 7 Prozent möglich.
Konkret erreichen das Leistungsziel von 60 Prozent gemäss Vorlagenentwurf nur jene Arbeitnehmenden, die bei der Umstellung 25 Jahre alt sind und bis zum 65. Altersjahr bei der BLPK versichert bleiben. Mögliche zusätzliche Abfederungseinlagen würden den Kanton bis zu 143 Millionen Franken kosten, weshalb die Regierung darauf verzichten will. In Kraft treten sollen die Änderung des Pensionkassendekrets auf den 1. Januar 2019.
Mit den Massnahmen reagiert der Kanton auf einen Beschluss der BLPK vom vergangenen Dezember. Wegen der schwierigen Bedingungen an den Anlagemärkten senkt diese den technischen Zinssatz per 2018 von 3 auf 1,75 Prozent. Der Umwandlungssatz wird in vier Schritten bis 2022 von heute 5,8 auf 5 Prozent reduziert.
Zudem senkt die BLPK die Ehegatten- und Lebenspartnerrente von heute zwei Dritteln auf 60 Prozent. Ohne Gegenmassnahmen würden die künftigen Altersrenten damit um bis zu 14 Prozent sinken.
Rückstellung in Staatsrechnung 2016
Die Zinssatz-Senkung führt im Vorsorgewerk des Kantons, in dem auch Lehrer von Baselbieter Gemeinden versichert sind, im Weiteren zu einer Deckungslücke zur Finanzierung der schon laufenden Renten. Gedeckt werden soll diese Lücke in einem ersten Schritt mit Geld, das sich noch in der Arbeitgeber-Beitragsreserve befindet, die automatisch aufgelöst wird.
Die Regierung hat dazu im Rahmen der Staatsrechnung eine Rückstellung von 287,5 Millionen Franken vorgenommen. Ob diese ausreichen wird oder weitere Sanierungsmassnahmen nötig sind, hänge von der Entwicklung an den Finanzmärkten ab, hiess es weiter.