Baselbieter Regierung will sechs Windparkgebiete verankern

Die Baselbieter Regierung will sechs Windparkgebiete im kantonalen Richtplan verankern. Sie hat dazu am Dienstag eine Vorlage in die Vernehmlassung gegeben. Landschaften von nationaler Bedeutung sollen vorläufig geschont werden, für später aber in Reserve gehalten werden.

Die Baselbieter Regierung will sechs Windparkgebiete im kantonalen Richtplan verankern. Sie hat dazu am Dienstag eine Vorlage in die Vernehmlassung gegeben. Landschaften von nationaler Bedeutung sollen vorläufig geschont werden, für später aber in Reserve gehalten werden.

Die sechs vorgeschlagenen Potentialgebiete für Windparks liegen bei Liesberg, bei Liestal, Lausen, Arisdorf und Sissach, bei Zunzgen und Itingen, bei Blauen und Burg auf der Challhöhe, bei Reigoldswil und Ziefen und in der Muttenzer Hard. Die Regierung schlägt vor, diese im kantonalen Richtplan (KRIP) einzutragen.

Die mögliche Windenergieproduktion in den sechs Potentialgebieten wird in der Vorlage auf gegen 140 GigaWattstunden geschätzt. Insgesamt wären 33 Windkraftanlagen möglich – am meisten, nämlich zehn Anlagen, im Gebiet Blauen-Burg, am wenigsten mit zwei Anlagen in der Muttenzer Hard.

BLN-Landschaften geschont

Die sechs Gebiete wurden aus ursprünglich 14 Gebieten mit zusammen rund 110 Standorten ermittelt, welche die Bau- und Umweltschutzdirektion in einer Studie 2012 präsentiert hatte. Die Studie hatte errechnet, dass in diesen Gebieten rund 500 GigaWattstunden oder bis zu einem Viertel des Strombedarfs des Kantons aus Windenergie gewonnen werden könnte.

Naturschutzgebiete waren schon damals ausgeschlossen worden. Nach der Studie untersuchte der Kanton zudem zehn unterschiedliche Szenarien; laut der Vorlage ist von diesen jedoch keines realisierbar, ohne irgendwelche Schutzinteressen – betreffend Landschaft, Wald oder Siedlungen – zu tangieren.

Ausgewählt wurden schliesslich die sechs Gebiete. Das entsprechende Szenario schone ausser Naturschutzgebieten auch solche Gebiete, die im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) erfasst sind, hält die Regierung in der Vorlage fest. Damit berücksichtigt sie, dass klare Bundesvorgaben für den Vorrang der Windenergieförderung noch fehlen.

Spätere Erweiterungen offen

Allfällige spätere Erweiterungen will die Regierung aber offen lassen und weitere Gebiete als sogenannte Vorrorientierung im Richtplan festhalten. Dies betrifft die Gebiete Waldenburg-Eptingen, Langenbruck-Bärenwil, Langenbruck-Waldenburg, Liestal, Bretzwil-Lauwil, Eptingen-Läufelfingen, Oltingen-Zeglingen und Münchenstein-Liestal.

Angesichts der Bedeutung der Energiestrategie 2050 des Bundes, des mit den sechs Gebieten bei weitem nicht ausgeschöpften Nutzungspotentials und einer späteren Planung über die Kantonsgrenzen sollen diese Gebiete nicht schon endgültig verworfen werden. Erweiterungen zusammen mit Nachbarkantonen seien dabei namentlich bei Liesberg, Blauen-Burg und Reigoldswil-Ziefen denkbar.

Auch die sechs nun vorgeschlagenen Potentialgebiete tangieren zudem teilweise Vorranggebiete Landschaft gemäss KRIP. Laut der Regierung erscheint dies aber legitim, da das Vorranggebiet ein kantonales Interesse, die Förderung der Windenergie jedoch ein nationales Interesse darstelle.

Auch umstrittener Standort dabei

Opposition vor Ort erwachsen ist im übrigen bereits dem von den Industriellen Werken Basel (IWB) schon länger anvisierten Standort auf dem Chall bei Röschenz. Die Anlage solle indes nur gebaut werden, wenn sie nachhaltig ist, hielten die IWB bei einer Medienkonferenz der regionalen Energieversorger im Februar fest.

Mit der Verankerung der Windpark-Potentialgebiete will die Regierung Voraussetzungen zur Umsetzung der Energiestrategien von Bund und Kanton schaffen. Planung, Bau und Betrieb von Windparks seien indes grundsätzlich eine privatwirtschaftliche Angelegenheit, heisst es in der Vorlage; der Kanton erstelle lediglich die planungsrechtlichen Grundlagen.

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