Baselbieter Regierung will Steuererhöhung umschiffen

Aus für die Defizitbremse: Neu will das Baselbiet eine Schuldenbremse. Der Trick dabei: Statt eine Steuererhöhung wie bisher würden im Notfall stärkere Sparmassnahmen drohen. 

Der Baselbieter Finanzdirektor Anton Lauber (CVP) steht im Fokus: Er muss als Kassenwart den schiefen Kantonshaushalt wieder ins Lot bringen. (Bild: Georgios Kefalas)

Aus für die Defizitbremse: Neu will das Baselbiet eine Schuldenbremse. Der Trick dabei: Statt eine Steuererhöhung wie bisher würden im Notfall stärkere Sparmassnahmen drohen. 

Die Baselbieter Regierung räumt auf. Angesichts der seit Jahren defizitären Kantonsfinanzen will sie deren Steuerung verbessern – das heisst, neue Instrumente schaffen, um die Ausgaben und Einnahmen wieder ins Lot zu bringen. Der Kanton leidet seit Jahren an einem strukturellen Defizit; das heisst, er gibt laufend mehr Geld aus, als er einnimmt.

Die schiefe Finanzlage ist eines der wichtigsten Probleme des Baselbiets. Vor rund einer Woche korrigierte die Regierung ihre Aussichten für die Rechnung 2015 auf ein Minus von 57 Millionen Franken. Das sind gleich 22 Millionen weniger als ursprünglich angesagt. Das Problem: Gibt der Kanton weiterhin zu viel Geld aus, schmilzt das Eigenkapital. Und damit droht nach bisheriger Gesetzeslage eine Steuererhöhung im Kanton.

Der politische Clou: Weniger ausgeben, statt mehr einnehmen

Ende 2014 betrug das Eigenkapital noch 210 Millionen Franken. Und bei weniger als 100 Millionen Franken greift die so genannte Defizitbremse. Die wurde 2008 vom Volk abgesegnet und verlangt als radikalste Massnahme eine Steuererhöhung, wenn das Eigenkapital unter diese Marke sinkt. Ein bürgerliches Horrorszenario.

Jetzt will die Regierung das erst rund acht Jahre alte Instrument ersetzen. Die Defizitbremse soll neu «Schuldenbremse» heissen. Der Trick dabei: Neu sind Ausgabenkürzungen einer Steuererhöhung vorzuziehen. Damit kann sich der bürgerliche Regierung mehr Luft verschaffen. Das Prinzip heisst jetzt: Im Notfall weniger ausgeben, statt im Notfall mehr Steuern abschöpfen. Die neue Gesetzeslage würde demnach in Einklang mit den von der Regierung beschlossenen Sparmassnahmen 2016 bis 2019 stehen.

Erst durch alle politischen Instanzen

Doch so schnell gehts nicht: Erst muss die Schuldenbremse durch alle politischen Instanzen. Am Montag hat die Regierung erst die nötigen Verfassungs- und Gesetzesänderungen in die Vernehmlassung gegeben: Zum einen sollen die mittelfristige Finanzplanung verbindlich festgesetzt und Regierung sowie Parlament griffige Steuerungsinstrumente erhalten. Zum andern solle das Finanzhaushaltsgesetz neu geordnet und aufs Wesentliche reduziert werden, hiess es in einer Mitteilung der Finanzdirektion.

Die geplante Schuldenbremse brächte schärfere Vorgaben für die Nachhaltigkeit des Staatshaushalts. Sie soll zweistufig ausgestaltet werden. Stufe eins verpflichtet dabei den Landrat zu einer ausgeglichenen Erfolgsrechnung über acht Jahre, von der er nur mit Zweidrittelsmehr abweichen könnte.

Stufe zwei soll das Eigenkapital des Kantons sichern, das mindestens vier Prozent von dessen Gesamtaufwand betragen müsste. Eine Unterschreitung müsste innert fünf Jahren ausgeglichen werden, wobei die Frist nur mit Zweidrittelsmehr verlängert werden könnte. Beim Ausgleich hätten zudem Ausgabenkürzungen Vorrang vor Steuererhöhungen.

Zur Umsetzung sollen einzelne Punkte gesetzlich verankert werden. So müssten im Fall, dass das Budget die Vorgaben der Schuldenbremse trotz einer ersten Überarbeitung nicht einhält, die Budgetkredite der einzelnen Dienststellen linear gekürzt werden. Umgesetzt werden müssten die Kürzungen spätestens im dritten Jahr danach.

Sodann legt die Regierung der Finanzkommission des Landrats jeweils die Vorgaben des nächsten Aufgaben- und Finanzplans (AFP) zur Kenntnis vor. Und schliesslich soll die Regierung eine Kreditsperre verhängen können, wenn sich die Erfolgsrechnung gegenüber dem Budget verschlechtert; diese Kredite könnten dann nicht mehr voll ausgeschöpft werden.

Höhere Schwelle bei Ausgaben

Erhöhen will die Regierung im weiteren die in der Verfassung festgehaltenen Ausgabenkompetenzen. Künftig sollen einmalige Ausgaben ab einer Million Franken (bisher ab 50’000 Franken) sowie wiederkehrende Ausgaben ab 200’000 Franken (bisher alle wiederkehrenden Ausgaben) vom Landrat bewilligt werden müssen.

Tiefere sowie gebundene Ausgaben lägen in der Kompetenz der Regierung. Mit der Erhöhung der Schwelle für die Ausgabenbewilligung durch das Parlament stiegen auch die entsprechenden Werte, ab denen ein fakultatives Referendum möglich ist. Die Volksrechte schränkt dies laut der Finanzdirektion nicht ein: Seit 1997 habe es kein Referendum gegen tiefere Ausgaben gegeben.

Aufgaben- und Finanzplanung

Der neue AFP soll sich zudem über vier Jahre erstrecken sowie Aufgaben und Finanzen zusammen darstellen. Die strategischen Vorgaben im Regierungsprogramm sollen bis hinunter zur Massnahme auf Dienststellenebene festgelegt werden. Verbindlicher werden soll das Budget, indem es für Überschreitungen neben Rechtsgrundlage und Budgetkredit neu auch eine Ausgabenbewilligung bräuchte.

Die Vorlage zur «Stärkung der finanziellen Steuerung (StäfiS)» geht auf rund einjährige Vorarbeiten zurück. Das entsprechende Programm sei Grundlage für einen Wechsel weg von Sparpaketen und hin zu einem längerfristig ausgerichteten Sanierungspfad, wird Finanzdirektor Anton Lauber in der Mitteilung zitiert. 

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