Baselbieter Regierung will Steuerung der Kantonsfinanzen verbessern

Die Baselbieter Regierung will die derzeitige Defizit- durch eine Schuldenbremse ersetzen und einen Finanz- und Aufgabenplan einführen. Das soll die Steuerung der Kantonsfinanzen verbessern. In der Vernehmlassung stiess das Vorhaben mehrheitlich auf Zustimmung.

Die Baselbieter Regierung will die derzeitige Defizit- durch eine Schuldenbremse ersetzen und einen Finanz- und Aufgabenplan einführen. Das soll die Steuerung der Kantonsfinanzen verbessern. In der Vernehmlassung stiess das Vorhaben mehrheitlich auf Zustimmung.

Mit dem Programm zur «Stärkung der finanziellen Steuerung (StäfiS)» will die Regierung die mittelfristige Finanzplanung verbindlich festsetzen und sich selbst sowie dem Parlament griffige Steuerungsinstrumente in die Hand geben. Zudem soll das Baselbieter Finanzhaushaltsgesetz (FGH) auf einen zeitgemässen Stand gebracht und entschlackt werden.

Die Vorlage sei kein Sparprogramm, sondern ein Regelwerk zur Steuerung der Finanzen, sagte Finanzdirektor Anton Lauber am Dienstag bei der Präsentation der Landratsvorlage. Die Regierung erhofft sich so einen Kulturwandel: weg von Sparpaketen und «jährlicher Panik», hin zu einer längerfristigen Budgetplanung.

Zweistufige Schuldenbremse

Die Regierung schlägt dazu einen Aufgaben- und Finanzplan (AFP) vor, der sich über vier Jahre erstreckt. Er soll Aufgaben und Finanzen zusammen darstellen, dies bei regelmässiger Überprüfung. Die Direktionen sollen so eine bessere Planungssicherheit erhalten.

Die geplante Schuldenbremse soll den Landrat zu einer ausgeglichenen Erfolgsrechnung über acht Jahre verpflichten. Das Eigenkapital des Kantons muss zudem mindestens vier Prozent von dessen Gesamtaufwand betragen. Eine Unterschreitung wäre innert fünf Jahren auszugleichen.

Die Folge bei Nichteinhalten der Vorgaben wären nicht mehr direkt Steuererhöhungen wie bisher bei der Defizitbremse. Stattdessen müsste zunächst das Budget überarbeitet werden. In einem weiteren Schritt würden Budgetkredite der einzelnen Dienststellen proportional gekürzt. Erst danach sind Steuererhöhungen vorgesehen.

Neue Ausgabenbewilligung

Verstärken will die Regierung auch die Verbindlichkeit des Budgets, indem Nachtragskredite – abgesehen von bestimmten Ausnahmen – stets beim Landrat eingeholt werden müssen. Für jede Ausgabe bräuchte es neben Rechtsgrundlage und Budgetkredit zudem neu auch eine Ausgabenbewilligung. Das Budget sei so nicht mehr die «Lizenz zum Geldausgeben».

Verbessert werden soll auch die Steuerung während des Jahres: Die Regierung will eine Kreditsperre verhängen können, wenn sich die Erfolgsrechnung gegenüber dem Budget verschlechtert. Betroffene Kredite könnten dann nicht mehr voll ausgeschöpft werden, auch wenn das Parlament sie bereits bewilligt hat.

Die Kompetenzen zwischen Landrat und Regierung würden nicht grundlegend verschoben; aber «neu justiert». Unter anderem wünscht sich die Regierung höhere Ausgabenkompetenzen.

Vereinzelte Kritik seitens Parteien

Künftig sollen nur noch einmalige Ausgaben ab einer Million (bisher 50’000) Franken und wiederkehrende Ausgaben ab 200’000 Franken (bisher alle wiederkehrenden Ausgaben) von Landrat bewilligt werden müssen. Damit stiegen auch die entsprechenden Werte, ab denen ein fakultatives Referendum möglich ist.

In der Vernehmlassung war der Grundtenor der Stellungnahmen positiv gewesen, wie es weiter hiess. Es bestehe Einigkeit darüber, dass die veralteten rechtlichen Grundlagen revidiert werden müssen. Einzelne Elemente wurden von Parteien und Verbänden jedoch deutlich kritisiert.

So fordert ein Gros der Parteien etwa eine gemässigtere Erhöhung der Ausgabenkompetenzen der Regierung. FDP und SVP wollen zudem kürzere Fristen bei der Schuldenbremse; die GLP lehnt diese ganz ab. SP und CVP bemängelten ferner die vorgesehenen proportionalen Kürzungen.

Die Regierung will aber laut Lauber an den vorgesehenen Änderungen festhalten. Diese seien mit Regelungen anderer Kantone vergleichbar. Die Vorlage geht nun in die parlamentarische Beratung. Eine Volksabstimmung hat die Regierung für den 25. September 2016 vorgesehen. In Kraft treten sollen die Änderungen am 1. Januar 2017.

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