Baselbieter Regierung will Wirtschaftsförderungsgesetz überarbeiten

Die Baselbieter Regierung will die Wirtschaftsförderung im Kanton überarbeiten. Sie hat am Mittwoch eine Revision des Wirtschaftsförderungsgesetzes in die Vernehmlassung geschickt.

Die Baselbieter Regierung will die Wirtschaftsförderung im Kanton überarbeiten. Sie hat am Mittwoch eine Revision des Wirtschaftsförderungsgesetzes in die Vernehmlassung geschickt.

Mit den Anpassungen sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, damit die Regierung weiterhin ihre Standort- und Wirtschaftspolitik mit gezielten Massnahmen unterstützen kann, heisst es in einer Mitteilung vom Mittwoch. Das Wirtschaftsförderungsgesetz, das mit der Revision in Standortförderungsgesetz unbenannt werden soll, habe sich dafür als wichtiges Instrument bewährt.

Im Wesentlichen beinhaltet die vorgesehene Teilrevision fünf Schwerpunkte, wie es weiter heisst. So sind etwa Anpassungen der Grundsätze und Ziele vorgesehen. Ausserdem soll die Finanzierung der Standortförderungsmassnahmen auf eine neue Basis gestellt werden.

Aufhebung des Förderungsfonds

Aufheben will die Regierung dazu den Wirtschaftsförderungsfonds, in den derzeit jährlich eine Million Franken fliessen. Dies entspreche der regierungsrätlichen Absicht, nicht zwingend benötigte Zweckvermögen aufzuheben.

Künftig sollen Beiträge für wiederkehrende und dauerhafte Massnahmen zur Standortförderung ins Budget der Dienststelle «Standortförderung Baselland» der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion integriert werden. Beiträge für Massnahmen im Bildungsbereich sollen ins Budget der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion einfliessen. Letztere Massnahmen sollen zudem neu im Bildungsgesetz geregelt werden.

Einzelne Standortförderungsmassnahmen soll der Landrat künftig mittels «Objektausgabenbewilligung» sprechen können. Er soll zudem «Rahmenausgabenbewilligungen» für ein Programm mit mehreren Ausgaben beschliessen können, etwa für ein mehrjähriges Standortförderungsprogramm.

Verzichten will die Regierung künftig auf finanzielle Zuschüsse für einzelne Betriebe und die Gewährung einfacher Bürgschaften durch den Kanton. Eine Förderung einzelner Unternehmen sei ordnungspolitisch problematisch, da sie den Wettbewerb verzehre. Vorbehalten bleiben sollen jedoch Unterstützungen bei Ansiedlungen. Zudem werden Arealentwicklungen als Aufgabenbereich gesetzlich festgeschrieben.

Keine Wirtschaftsförderungskommission mehr

Abgeschafft werden soll gemäss Gesetzesentwurf im Weiteren die Wirtschaftsförderungskommission, die aus Vertretern der kantonalen Verwaltung sowie der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen besteht. Das ständige Gremium, welches den Vollzug des Gesetzes unterstützt, brauche es gemäss Regierung nicht mehr.

Sämtliche Aktivitäten im Bereich der Standortförderung seien seit Anfang 2016 in der Standortförderungs-Dienststelle gebündelt. Diese sei ein umfassendes Kompetenzzentrum in der Verwaltung. Bei Bedarf soll die Regierung indes eine Arbeitsgruppe bilden können, die sie bei besonderen Fragen der Standortpolitik berät.

Kernelement der kantonalen Wirtschaft- und Standortpolitik sei die Erhaltung und Optimierung der Rahmenbedingungen, wie es weiter heisst. Seit 2006 habe die Regierung über 80 ein- oder mehrjährige Förderungsbeiträge in der Höhe von insgesamt 24,7 Millionen Franken für Massnahmen zugunsten der kantonalen Standortförderung gewährt.

Das Baselbieter Wirtschaftsförderungsgesetz trat 1980 in Kraft. Im Jahr 2007 wurde es vollständig erneuert. Die Vernehmlassung zur Teilrevision dauert bis am 8. September.

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