Baselbieter Regierungsräte lieferten Entschädigungen nicht ab

Baselbieter Regierungsmitglieder und Chefbeamte haben Entschädigungen aus Verwaltungsratsmandaten offenbar nicht korrekt abgerechnet. Gemäss der Finanzkontrolle sind dem Kanton so in den letzten fünf Jahren mindestens 320’000 Franken entgangen.

Die Regierung des Kantons Basel-Landschaft im Juni 2013 (Archiv) (Bild: sda)

Baselbieter Regierungsmitglieder und Chefbeamte haben Entschädigungen aus Verwaltungsratsmandaten offenbar nicht korrekt abgerechnet. Gemäss der Finanzkontrolle sind dem Kanton so in den letzten fünf Jahren mindestens 320’000 Franken entgangen.

Die Regierung in corpore und ein Spezialausschuss der landrätlichen Finanzkommission informierten am Donnerstag in Liestal kurzfristig die Medien über die Mängel. Aufgedeckt hatte sie die Finanzkontrolle im Zuge einer Revision der Entschädigungszahlungen von Unternehmen und Institutionen, an denen der Kanton Baselland beteiligt ist.

Regelung hat nicht funktioniert

Gemäss geltender Regelung im Kanton müssen Kantonsvertreter in solchen Unternehmen und Institutionen erhaltene Honorare an die Staatskasse abliefern. Sitzungsgelder und Spesenentschädigungen dürfen sie hingegen behalten. Eine solche Regelung gelte in der Mehrheit der Kantone, hiess es an der Medienkonferenz.

Im Kanton Baselland hat sie aber offenbar nicht durchwegs funktioniert. So hat die Finanzkontrolle insgesamt rund 320’000 Franken an Honoraren aus den letzten fünf Jahren ermittelt, die Mandatsträger vorschriftswidrig nicht abgeliefert haben. Weitere Beträge könnten aus den Sitzungsgeldern und Spesen hinzukommen.

Zwar fehle im Kanton eine Regelung darüber, was bei letzterem statthaft sei, hält der Spezialausschuss der Finanzkommission in einem Bericht zum Prüfergebnis der Finanzkontrolle fest. Doch überstiegen verschiedene Spesen- und Sitzungsgelder «das normale Mass zum Teil deutlich». In einer Modellrechnung kommt der Ausschuss auf total rund 148’000 Franken, die über einem angenommenen Standard-Ansatz liegen.

Auch Regierungsräte betroffen

Im Fall der Honorare empfiehlt die Finanzkontrolle dem Kanton, die Rückerstattung zu fordern. Ihre diesbezüglichen Abklärungen betreffen laut Ausschussbericht den früheren Finanzdirektor Adrian Ballmer, den verstorbenen Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektor Peter Zwick, den früheren Landschreiber Walter Mundschin und den Kulturchef des Kantons, Niggi Ulrich.

Im Zusammenhang mit den eventuell zu hohen Sitzungsgeldern werden im Bericht Ballmer, Zwick, der frühere Bau- und Umweltschutzdirektor Jörg Krähenbühl, der amtierende Regierungspräsident Urs Wüthrich und – allerdings mit einem geringen Betrag – die amtierende Sicherheitsdirektorin Sabine Pegoraro genannt.

Dabei geht es um Auszahlungen von Unternehmen oder Institutionen wie den Schweizerischen Rheinhäfen, der Messe Schweiz, der SRG Region Basel, der Baselbieter Kantonalbank und der Gebäudeversicherung, der Universität Basel oder der Kraftwerk Birsfelden AG. Insgesamt hat die Finanzkontrolle die 20 grössten der total rund 50 Beteiligungen des Kantons überprüft.

Strafanzeige und Sofortmassnahmen

Die Regierung hat am Mittwoch vorsorglich Strafanzeige eingereicht, um abzuklären, ob allenfalls strafrechtliche Tatbestände vorliegen. Es gelte jedoch die Unschuldsvermutung, hielt sie fest. Derzeitige Regierungsmitglieder seien von den Rückerstattungsanträgen der Finanzkontrolle zudem nicht betroffen. Regierungspräsident Wüthrich sah auf entsprechende Frage denn auch keinen Anlass für einen Rücktritt.

Zudem lässt die Regierung als Sofortmassnahme nun sämtliche Entschädigungen für das zu Ende gehende Jahr an die Staatskasse überweisen. Ausserdem leitet sie eine Revision Personaldekrets ein, damit auch künftig unterschiedslos alle Gelder an die Staatskasse gehen. Ein externer Experte soll sodann Rückforderungsansprüche des Kantons aufgrund der bisherigen Entschädigungen abklären.

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