Baselbieter Richtplan muss an neues Bundesrecht angepasst werden

Neues Bundes-Raumplanungsrecht, das die Zersiedelung bekämpfen soll, macht eine Revision des Baselbieter Richtplanes (KRIP) nötig. Die Regierung hat die Vorlage dazu in die Vernehmlassung gegeben, wie sie am Mittwoch mitteilte. Der KRIP legt unter anderem das Siedlungsgebiet fest.

Neues Bundes-Raumplanungsrecht, das die Zersiedelung bekämpfen soll, macht eine Revision des Baselbieter Richtplanes (KRIP) nötig. Die Regierung hat die Vorlage dazu in die Vernehmlassung gegeben, wie sie am Mittwoch mitteilte. Der KRIP legt unter anderem das Siedlungsgebiet fest.

Das seit Mai 2014 geltende neue Bundesgesetz schützt Kulturland stärker, begrenzt Bauzonen, fördert Siedlungs-Verdichtung und pocht auf Koordination von Siedlungsentwicklung und Verkehr. Kantone dürfen erst wieder Einzonungen genehmigen, wenn die kantonalen Richtpläne angepasst und vom Bundesrat genehmigt sind.

Die Baselbieter KRIP-Vorlage legt unter anderem fest, «dass die künftige Bevölkerungs- und Beschäftigtenentwicklung als Grundlage für die Dimensionierung des Siedlungsgebiets herangezogen werden muss». Letzteres wird gleichzeitig räumlich festgelegt. Auch Regeln für allfällige Bauzonenerweiterungen sind enthalten.

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