Baselbieter Schulen sollen Integrationsprobleme melden müssen

Die Baselbieter Schulen sollen dazu verpflichtet werden, Integrationsschwierigkeiten von Schülerinnen und Schülern mit ausländischer Staatsbürgerschaft an das Amt für Migration zu melden. Die Regierung hat am Mittwoch eine Änderung des Bildungsgesetzes in die Vernehmlassung geschickt.

Die Baselbieter Schulen sollen dazu verpflichtet werden, Integrationsschwierigkeiten von Schülerinnen und Schülern mit ausländischer Staatsbürgerschaft an das Amt für Migration zu melden. Die Regierung hat am Mittwoch eine Änderung des Bildungsgesetzes in die Vernehmlassung geschickt.

Die kantonale Ausländerbehörde verfüge über adäquate Instrumente zur Prüfung des Integrationswillens, heisst es in einer Regierungsmitteilung vom Mittwoch. Zudem könne sie allfällige ausländerrechtlicher Massnahmen anordnen.

Gemeldet werden sollen «wesentliche Probleme», wie es in der Vernehmlassungsvorlage heisst. Aufgezählt werden etwa eine Verweigerung der Teilnahme oder eine massive Störung des Unterrichts, eine respektlose Behandlung, insbesondere von weiblichen Lehr- und Respektspersonen sowie von Schülerinnen, oder konkrete Anzeichen einer Radikalisierung.

Explizit eingefordert werden können soll mit der Gesetzesänderung auch der Handschlag im Unterricht. Schülerinnen und Schüler sollen zudem zu einer Achtung der «hiesigen gesellschaftlichen Werte und Rituale» verpflichtet werden.

Unabhängig von der Nationalität der Schülerinnen und Schüler sollen Schulen die Möglichkeit erhalten, bei massiven Erziehungs- und Integrationsdefiziten Massnahmen wie etwa den Besuch von Verhaltenskursen anzuordnen. Diese sollen zumindest teilweise von den Erziehungsberechtigen finanziert werden.

Konkrete Disziplinarmassnahmen will die Regierung nicht im Bildungsgesetz regeln. Ergänzt werden soll der Katalog der Disziplinarmassnahmen auf Verordnungsstufe. Bereits überarbeitet werde zudem die Anleitung «Gelebte Religion und Schulalltag», die Schulen über den Umgang mit der Religionsfreiheit informiert.

Bürgerliche Pflichten in die Verfassung

Ändern will die Regierung im Weiteren die Kantonsverfassung. Darin soll der Grundsatz aufgenommen werden, dass weltanschauliche Auffassungen und religiöse Vorgaben nicht von der Erfüllung bürgerlicher Pflichten entbinden. Damit sollen die Pflichten stärker gewichtet werden.

Mit den bis zum 7. März 2017 in die Vernehmlassung geschickten Änderungen reagiert die Regierung auf überwiesene Vorstösse aus dem Landrat. Diese waren in der Folge der sogenannten «Handschlag-Affäre» in Therwil BL eingereicht worden, die im Frühjahr über die Landesgrenze hinaus für Schlagzeilen gesorgt hatte.

An der Sekundarschule Therwil hatte die Schulleitung zwei muslimische Schüler zeitweise von der Handschlagpflicht dispensiert. Die beiden hatten ihrer Lehrerin aus religiösen Gründen den Handschlag verweigert. Nachdem dies jedoch publik geworden war, wurde die Dispens aufgehoben. Derzeit ist eine Beschwerde bei der Regierung gegen angeordnete Disziplinarmassnahmen hängig.

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