Die Baselbieter Pensionskasse muss saniert werden. Die Kantonsangestellten müssen nicht nur höhre Beiträge zahlen, sondern auch auf Leistungen verzichten. Die Regierung schickt jetzt die dazu erarbeitete Vorlage in die Vernehmlassung, die dann nächstes Jahr vors Volk kommen soll.
Bereits während der Diskussionen zum höchst umstrittenen Entlastungspaket der Baselbieter Regierung wurde von verschiedenen Politikern darauf aufmerksam gemacht, dass es damit noch lange nicht getan und bald schon der nächste Sparschritt folgen müsse. Mit der Vorlage zur Reform der ramponierten Baselbieter Pensionskasse macht der Regierungsrat diesen Schritt nun definitiv. Sie kommt nun für drei Monate in die Vernehmlassung und in der zweiten Jahreshälfte wird der Landrat darüber beraten. Sollte alles gemäss Plan der Regierung verlaufen, kommt die Vorlage am 3. März 2013 vor das Volk.
Die vorgeschlagenen Massnahmen kosten insgesamt 2,3 Milliarden Franken, wovon der Kanton selbst knapp eine Milliarde übernehmen soll. So soll die chronische Unterdeckung der Kasse behoben werden, die im Dezember 2010 bei nur noch 77,2 Prozent lag. Aktuell ist dieser Deckungsbeitrag noch tiefer, noch liegen aber keine aktuelleren Zahlen vor.
Anstatt jedoch das gesamte Geld auf einmal an die Pensionskasse zu überweisen und dieser damit das höhere Risiko einer möglichen Fehlinvestition aufzubürden, werden die Kosten auf die nächsten 40 Jahre verteilt. Der Reformprozess wird so also – wenn es bei diesem Fahrplan bleiben sollte – im Jahr 2054 abgeschlossen sein. Dabei kommt der Kasse zusätzlich die Verzinsung dieser Zahlungen von drei Prozent zugute. Den Kanton kostet dies jährlich 43 Millionen Franken.
Systemwechsel und Leistungskürzungen
Ein wichtiges Element der Reform ist der Systemwechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat. Mit dem Beitragsprimat ist die Höhe der Rente von den einbezahlten Beiträgen abhängig und somit flexibel, beim Leistungsprimat hingegen werden fixe Renten definiert. Aber: «Das Beitragsprimat ist keine Sparübung», erklärte Adrian Ballmer an der Medienkonferenz am Donnerstagmorgen. «Es werden gleich viele Mittel in die Vorsorge fliessen wie im Leistungsprimat». Für Härtefälle, die durch den Wechsel finanziell benachteiligt würden, sieht die Vorlage die Besitzstandwahrung vor. «Wir füllen diese Lücke, es gab andere Kantone, die dies nicht machten», sagte Markus Nydegger, Leiter des Baselbieter Personalamtes.
Die Arbeitnehmer, die der Kasse angeschlossen sind, müssen mit der Vorlage dennoch Einbussen in Kauf nehmen. Einerseits sieht sie vor, das Rentenalter von bisher 64 auf neu 65 Jahre anzuheben. Zusätzlich werden die bisher bestehenden Anreize für eine Frühpensionierung gestrichen. Die Angestellten müssen während der Dauer der Reform mit höheren Abzügen rechnen. Anhand eines Musterbeispiels eines 50-jährigen Angestellten, der seit zehn Jahren beim Kanton bei einem Einkommen von 90’000 Franken tätig ist, rechnet die Finanzdirektion vor, dass dieser pro Monat netto 115 Franken mehr in die Pensionskasse einzahlen müsste. Ausserdem müsste er zusätzlich weitgehend auf den Teuerungsausgleich verzichten.
Finanzdirektor Ballmer rechnet zwar mit dem Widerstand der Arbeitgeberverbände. Er betont aber dennoch, dass die Vorlage «fair und ausgewogen» sei, da von Anfang auch die Verbände in die Arbeit einbezogen wurden. Die Arbeitsgemeinschaft Basellandschaftlicher Personalverbände (ABP) nimmt in der Vorlage selbst Stellung und attestiert der Reform Zustimmung «in einigen Bereichen»: Unter der Voraussetzung, dass das bisherige Leistungsniveau beibehalten werden könne, stimmt sie so dem Primatswechsel zu. Kritisch stellt sie sich indes gegenüber der Verteilung der Kosten auf Arbeitgeber und -nehmer sowie dem geplanten Streichen der erleichterten Frühpensionierung.