Die Baselbieter Regierung hat der Staatsanwaltschaft eine Reihe von Aufträgen erteilt. Auslöser ist der Bericht der Fachkommission Aufsicht, die bei der Staatsanwaltschaft nach deren Neuorganisation unter anderem Abläufe und Strukturen kritisiert hatte
Konkret verlangt die Regierung Massnahmen beim Pikettdienst, bei der Fallbearbeitung und bei der Abschlussbilanz der „alten“ Staatsanwaltschaft. Über die Umsetzung der verlangten Massnahmen muss die Staatsanwaltschaft der Regierung und der landrätlichen Justiz- und Sicherheitsdepartement bis Ende Oktober Bericht erstatten, wie es in einer Mitteilung vom Dienstag heisst.
Der Pikettdienst muss nach Vorgabe der Regierung so organisiert werden, dass während der Bürozeiten im Pikettfall die anwesenden Staatsanwältinnen und -anwälte beigezogen werden können. Ausserhalb der Arbeitszeit soll der Pikettdienst von Untersuchungsbeamten geleistet werden.
Weiter verlangt die Regierung, dass die nach dem Umstellungsjahr 2011 frei werdenden Leitungsressourcen vermehrt für die persönliche Fallbearbeitung eingesetzt werden. In allen Hauptabteilungen seien dazu die Instrumente der Verfahrensplanung einzusetzen. Die Kommission hatte etwa kritisiert, dass Leitende Staatsanwälte von den Führungsaufgaben absorbiert sind und kaum selber Fälle führen.
Schliesslich muss die Staatsanwaltschaft ihr Verzeichnis mit den per Ende 2010 von der „alten“ an die neue Staatsanwaltschaft übergangenen Verfahren überarbeiten. Verlangt werden Präzisierungen und zusätzliche Angaben.
Hintergrund der Neuorganisation der Baselbieter Staatsanwaltschaft ist der per Anfang 2011 erfolgte Übergang von der kantonalen zur schweizerischen Strafprozessordnung. Kritische Empfehlungen im Bericht der Fachkommission Aufsicht, die diesen Übergang begleitet hatte, stiessen bei der Staatsanwaltschaft auf Widerstand. Zu reden gab der Bericht auch im Landrat.