Der Baselbieter Landrat will mit einer Standesinitiative beim Bund effizientere Ermittlungen in der Strafverfolgung erreichen. Möglich werden sollen Einvernahmen ohne Teilnahme Mitbeschuldigter und deren Protokollierung mit Tonaufnahmen. Die schweizerische Strafprozessordnung (StPO) soll entsprechend geändert werden.
Der Landrat beschloss die Standesinitiative am Donnerstag mit 54 gegen 23 Stimmen nach engagierter Diskussion – an der sich mehrheitlich die Juristen unter den Ratsmitgliedern beteiligten. Auf Probleme aufmerksam gemacht hatte bereits die Baselbieter Staatsanwaltschaft an ihrer Jahresmedienkonferenz im April.
Mit der Forderung nach getrennten und unbeeinflussten Einvernahmen Beschuldigter will die Initiative zu einer Regelung zurückkehren, wie sie vor Inkrafttreten der StPO im Jahr 2011 gegolten hatte.
Die Standesinitiative geht auf Forderungen aus dem Kantonsparlament zurück. So hatte die Geschäftsprüfungskommission in einem Bericht zur Umsetzung der neuen StPO Empfehlungen zu deren Nachbesserung formuliert. Die Änderung der Protokollierungsvorschriften hatte zudem eine Motion der landrätlichen Justiz- und Sicherheitskommission thematisiert.
Nicht jeder Kanton stört sich an StPO
In der Debatte warnte die SP davor, das ausgewogene Paket der eidgenössischen Strafprozessordnung, die eine wichtige Errungenschaft sei, wegen Details aufzuschnüren, die in einem Kanton stören. Im Baselbiet hatte die neue StPO beim Inkrafttreten einen Systemwechsel mit diversen Änderungen gebracht.
Die Justizdirektorenkonferenz hatte einzelne problematische Punkte kritisiert, erwiderte Monica Gschwind, die den abwesenden Sicherheitsdirektor Isaac Reber vertrat. Die SVP verwies derweil auf sehr gute Erfahrungen aus dem Ausland mit technischen Massnahmen wie zum Beispiel die Videobefragung.