Über die Ausgliederung der Baselbieter Kantonsspitäler aus der Verwaltung entscheidet das Volk: Der Landrat hat am Donnerstag dem Vorhaben zwar zugestimmt, dabei aber das qualifizierte Mehr zum Ausschluss des obligatorischen Urnengangs verfehlt.
Das Kantonsparlament stimmte der Änderung des Spitalgesetzes in zweiter Lesung mit 41 zu 37 Stimmen relativ knapp zu. Dagegen waren die SP und die SVP. Die SP hatte schon in der ersten Lesung klar gemacht, dass sie die Vorlage als bloss finanzpolitisch motiviert und unnötig erachte. Der SVP ging sie derweil zuwenig weit.
Die andern Parteien wollten dagegen den Spitälern vor allem mehr Flexibilität geben, damit diese im kommenden Wettbewerb bestehen können. Denn ab Anfang 2012 gilt die vom Bund vorgegebene neue Spitalfinanzierung mittels Fallkostenpauschalen: Dann müssten die Spitäler laufend auf neue Anforderungen reagieren können.
Herbe Kritik wegen Zeitdruck
Fast aus allen Fraktionen gabs indes teils herbe Kritik an die Adresse der Regierung, weil diese die Vorlage erst spät vorgelegt habe und der Rat nun unter hohem Zeitdruck entscheiden müsse. Etliches sei nicht klar, so bei der Pensionskassenregelung, der Kapitalausstattung oder der Zusammensetzung der Leitungsgremien.
Ein SVP-Antrag, den Spitälern die Immobilien zum Wert gemäss Kostenermittlungsverordnung des Bundes statt zum höheren Bilanzwert zu übertragen, wurde abgelehnt. Der Kanton müsste sonst gleich 80 Millionen Franken abschreiben, hatte Gesundheitsdirektor Peter Zwick gewarnt.
Ein weiterer SVP-Antrag, die Spitäler in Aktiengesellschaften umzuwandeln, war schon in erster Lesung gescheitert. Ebenfalls erfolglos blieb ein Antrag eines Laufentaler Landrats zugunsten einer Standortgarantie für das Spital Laufen. Die Regierung stehe zum Standort, doch das Bundesrecht, das auf Falzahlen abstelle, gehe vor, hatte Zwick erklärt.
Öffentlich-rechtliche Anstalten
Mit der Auslagerung sollen die Baselbieter Kantonsspitäler Liestal, Bruderholz und Laufen zusammengefasst und diese sowie die Kantonalen Psychiatrischen Dienste aus der Kantonsverwaltung ausgelagert werden. Die beiden Verwaltungseinheiten würden dann zu zwei öffentlich-rechtlichen Anstalten.
Die beiden Anstalten sollen ihre Immobilien im Gesamtwert von gegen 200 Mio. Fr. finanzieren, indem sie sie als Darlehen verbuchen. Das Land erhalten sie vom Kanton im Baurecht. Für die rund 4500 Angestellten fordert das Gesetz innert vier Jahren einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV); bis dahin sollen die Regelungen für Staatsangestellte gelten.