Baselbieter Wohneigentumsförderungs-Initiative im Februar an Urne

Die Baselbieter Stimmberechtigten entscheiden am 9. Februar 2014 über die formulierte Verfassungsinitiative «Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums und des gemeinnützigen Wohnungsbaus».

Die Baselbieter Stimmberechtigten entscheiden am 9. Februar 2014 über die formulierte Verfassungsinitiative «Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums und des gemeinnützigen Wohnungsbaus».

Die Regierung hat den Termin für die Abstimmung über die formulierte Verfassungsinitiative «Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums und des gemeinnützigen Wohnungsbaus» die am Dienstag festgelegt. Die Baselbieter Stimmebrechtigten entscheiden am 9. Februar 2014.

Das im August 2012 mit gegen 2500 Unterschriften eingereichte Begehren stammt aus der Küche von alt FDP-Nationalrat Hans Rudolf Gysin. Es will den Erwerb selbst genutzten Wohneigentums und gemeinnützigen Wohnungsbau gleichstellen, für den es im Kanton schon Beiträge gibt.

Die Förderung soll über Anreize erfolgen, beim privaten Wohneigentum über solche zur Bildung gebundener Sparrücklagen. Eidgenössische Initiativen fürs Bausparen waren zuletzt deutlich verworfen worden. Eine davon hatte sich am Modell von Baselland orientiert und war von einer Gruppierung unter Führung Gysins lanciert worden.

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