Baselland: Gesetzesrevision ohne Anwendungsfall

Sport-Grossveranstaltungen sollen auch im Baselbiet künftig bewilligungspflichtig werden. Eine entsprechende Gesetzesvorlage hat die Regierung am Mittwoch publiziert. Anders als in Basel-Stadt enthält der Vernehmlassungs-Entwurf keine Definition per Teilnehmerzahl.

Sport-Grossveranstaltungen sollen auch im Baselbiet künftig bewilligungspflichtig werden. Eine entsprechende Gesetzesvorlage hat die Regierung am Mittwoch publiziert. Anders als in Basel-Stadt enthält der Vernehmlassungs-Entwurf keine Definition per Teilnehmerzahl.

Im Stadtkanton – dessen Grossanlass-Hotspot Fussballstadion St.Jakob-Park just an der Kantonsgrenze steht – gilt schon länger eine Bewilligungspflicht für Grossanlässe mit über 20’000 Teilnehmenden. Mit der Erteilung einer Bewilligung werden je nach Risikoeinschätzung Auflagen gemacht und Sicherheitskosten geklärt.

In Baselland gilt heute eine Bewilligungspflicht nur für Anlässe auf Allmend, noch nicht aber auf Privatgrund wie in Stadien. Zwar hatte der Landrat 2012 das verschärfte Hooligan-Konkordat abgelehnt, 2014 aber per Motion empfohlen, eine Grossanlass-Bewilligungspflicht separat einzuführen. Das soll nun erfüllt werden.

Formell zielt die Revision des Polizeigesetzes primär auf Fussball- und Eishockeyspiele mit Beteiligung von Klubs der obersten Spielklasse der Männer. Mangels kantonalen Spitzenteams dürfte dies aktuell etwa bei Cupspielen zum Tragen kommen. Weitere Veranstaltungen kann die Polizei je nach Randale-Risiko bewilligungspflichtig erklären.

Auflagen sind konkret vorgesehen für bauliche und technische Massnahmen, personelle Mittel des Veranstalters, Tickets, Alkoholverkauf, An- und Abreise von Gästefans, Zutritt zum Veranstaltungsort, Identitätskontrollen und Stadionverbots-Durchsetzung.

Eine Limite von 20’000 erwarteten Teilnehmenden wie im Stadtkanton hält die Baselbieter Regierung derweil nicht für sinnvoll, weil so im Landkanton «kaum je ein Anlass obligatorisch bewilligungspflichtig» würde. Zudem könne teils auch bei kleineren Anlässen sicherheitsrelevanter Ärger in der Luft liegen. Die Vernehmlassung dauert bis Ende März 2017.

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